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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 56 vom 11.11.2022

Strafverfahren gegen Issa F., Abdallah O. und Yahya C. wegen schweren Bandendiebstahls

Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am 10.11.2022 drei aus Berlin stammende Angeklagte  wegen mehrfachen schweren Bandendiebstahls zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.  Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei Einbrüchen in Filmfirmen u.a. in München beim Bayerischen Rundfunk, in Mainz beim ZDF und in weiteren Städten in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 hochwertige und äußerst wertvolle Filmausrüstung gestohlen hatten. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und 4 Jahren 9 Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro an.

Die Angeklagten waren allesamt – teilweise allerdings erst am letzten Verhandlungstag – geständig. Sie hatten in ihrem jeweiligen letzten Wort angegeben, dass sie die Zeit in der Untersuchungshaft in bayerischen Justizvollzugsanstalten als hart empfunden hätten und sie die Zeit genutzt hätten, um über die Taten nachzudenken und diese nunmehr bereuen würden. Alle drei Angeklagten haben angegeben, das sie einen Antrag auf Vollzug der Freiheitsstrafen in Berlin stellen werden.

Das Gericht hat bei der Strafzumessung insbesondere die hohe kriminelle Energie der Angeklagten strafschärfend gewertet. Diese habe sich in der gezielten und gut vorbereiteten Entwendung von hochwertigen Filmequipment in ganz Deutschland gezeigt. Der Gesamtwert der Tatbeute belief sich dabei auf 1,8 Millionen Euro. Auch die Tatsache, dass alle Angeklagten vorbestraft seien, insbesondere einer der Angeklagten sich auch durch die vielfache, frühere Verhängung von Freiheitsstrafen wegen immer wieder neuer Taten, die er in Berlin mehrfach im sog. offenen Vollzug beging, nicht habe abschrecken lassen, hat das Gericht als strafschärfend gewürdigt. Strafmildernd hat das Gericht vor allem die Geständnisse gewertet. Auch der Umstand, dass bei der letzten Tat zu Lasten einer Filmfirma in Ismaning ein Großteil der Beute sichergestellt worden sei, nachdem zwei der Angeklagten beim Versuch, die Beute über Mittelsmänner in die Türkei zu verkaufen, von der Münchner Polizei observiert und danach alle Angeklagten festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurden, wurde von der Strafkammer berücksichtigt.

Im Hinblick auf zwei der Angeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Bei einem dritten Angeklagten steht der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab dem 10.11.2022 eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München