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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 2 vom 16.01.2023

Strafverfahren gegen Alfons S. u.a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung („Ingwer“)

Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten Alfons S. am 27.10.2022 wegen 21 Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 2 Monaten verurteilt. Das Gericht hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.233.621,82 € angeordnet.

Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Diese ist mit Schriftsatz vom 13.01.2023 fristgerecht begründet worden. Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Pressestelle in Strafsachen