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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 35 vom 13.05.2025

Landgericht München I: Strafverfahren gegen Alfons S. wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs u.a.

In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende der 12. Strafkammer am 12.05.2025 die anliegende Akkreditierungsverfügung erlassen. Danach sind für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:

1.   Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienun­ternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

2.   Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten werden gebeten, sich unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) ei­nes solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München unter Angabe Ihrer Tätigkeit als Redakteure, Fotografen und Kamerateam unter

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

für „572 Js 209467/21" zu akkreditieren.


Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten.

Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Die Akkreditierungsfrist beginnt am

Montag, den 26.05.2025 um 12.00 Uhr (MESZ)

und endet am

Mittwoch, den 28.05.2025 um 12.00 Uhr (MESZ).


Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, kön­nen nicht berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachakkreditierung von Journalisten auch bei längerer Dauer des Verfahrens nicht möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht