Pressemitteilung 62 vom 02.09.2025
Landgericht München I: Strafverfahren gegen Dominik N., Ruben C., Taher M., Antonio M. wegen des Verdachts des schweren Raubes
Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat heute die Angeklagten wegen schweren Raubes zu Freiheitsstrafen zwischen 5 Jahren 3 Monaten und 3 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Nach einer fünftägigen Beweisaufnahme zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass die vier Angeklagten im April 2024 gemeinsam einen Supermarkt in Neuperlach überfallen hatten. Sie hatten mit einer ungeladenen Schreckschusswaffe, die aber wie eine echte wirkte, Mitarbeiter bedroht und insgesamt 3.470 € aus dem Tresor entnommen. Die Mitarbeiter hätten Todesangst erlitten. Außerhalb des Geschäfts konnten die Angeklagten aber von einem Mitarbeiter des Supermarktes aufgehalten werden und verloren ihre Beute.
Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass alle vier Angeklagten Mitglieder einer Rockergruppierung seien. Das Motiv habe dabei darin gelegen, sich für diese Gruppierung zu beweisen. Die Erklärung eines Angeklagten, er habe die Tat begangen, um Drogenschulden zu begleichen, glaubte das Gericht nicht.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht vor allem, dass die Angeklagten sich geständig zeigten und die Beute vollständig sichergestellt wurde. Die Tat sei andererseits umfassend geplant worden. Im Rahmen dieser Vorbereitung sei die kriminelle Energie sehr hoch gewesen. Zu Lasten einiger Angeklagter wurden zudem teilweise erhebliche Vorstrafen berücksichtigt. Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner hob zudem die schwer wiegenden Auswirkungen der Tat auf die Geschädigten hervor. Von den teilweise beantragten Bewährungsstrafen seien die Angeklagten „kilometerweit entfernt“, so der Vorsitzende Richter.
Das Gericht lehnte die Unterbringung von zwei der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt im Ergebnis ab. Hinsichtlich eines Angeklagten fehle es schon an einem entsprechenden Hang, Betäubungsmittel im Übermaß zu konsumieren. Zudem sei die Tat jedenfalls nicht überwiegend auf den Drogenkonsum zurückzuführen. Bei einem der Angeklagten bestehe auch keine Erfolgsaussicht für eine Therapie. Er habe sich in der Haft so dissozial und aggressiv auch gegenüber den Vollzugsbeamten verhalten, dass nicht davon auszugehen sei, dass er an der Therapie sinnvoll teilnehmen würde.
Die Haftbefehle gegen die drei bereits in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wurden aufrecht erhalten. Gegen den auf freiem Fuß befindlichen vierten Angeklagten wurde ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt, da die Fluchtgefahr sich mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren erheblich erhöht habe. Der Angeklagte wurde noch im Sitzungssaal festgenommen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht