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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 76 vom 23.10.2025

Landgericht München I Strafverfahren gegen Markus S. u.a. wegen des Verdachts des Subventionsbetrug u.a. („Corona-Überbrückungshilfen“)

Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat gestern die vier Angeklagten nach einer äußerst umfangreichen Beweisaufnahme wegen Subventionsbetrugs und Betrugs zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 8 Monaten und 5 Jahren 2 Monaten verurteilt.

Der Vorsitzende blickte einleitend zurück auf die Zeit der Pandemie und die damit verbundene große Unsicherheit in der Bevölkerung.

Die Angeklagten – darunter ein Steuerberater – hätten eine Bande gebildet, die im Rahmen der sog. Überbrückungshilfen in der Pandemie zu Unrecht Subventionen beantragt und erhalten hat. Einer der Angeklagten war als Steuerberater tätig und sei der Verantwortung, die der sog. „prüfende Dritte“ übernehmen sollte, nicht gewachsen gewesen. Die Angeklagten hätten als Bande u.a. sinnentstellte, falsche und rückdatierte Rechnungen verwendet, um Subventionszahlungen zu erhalten. Interessenskollisionen seien zudem nicht offengelegt worden. Durch diese Täuschungen sollten die Bewilligungsstellen zur Gewährung der beantragten Subventionen bewegt werden.

Die Kammer bewertete die Taten als Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall und begründete dies entscheidend damit, dass die Angeklagten eine nationale Notlage ausgenutzt hätten.

Zu Lasten der Angeklagten bewertete die Kammer die erhebliche kriminelle Energie die von den Angeklagten bei der Begehung  der Taten aufgewendet worden sei. Diese habe sich u.a. daran gezeigt, dass bei einer Vielzahl von Subventionsanträgen über einen langen Zeitraum hinweg bei kritischen Nachfragen seitens der Bewilligungsstellen unzutreffende Liefernachweise für Coronatests und Coronaschutzmasken sowie unzutreffende Zahlungsnachweise vorgelegt worden seien.

Zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht die umfangreichen Geständnisse, die die Angeklagten abgelegt hatten. Für drei der Angeklagten wies der Vorsitzende aber darauf hin, dass die Geständnisse erst nach weit fortgeschrittener Beweisaufnahme erfolgt waren, was deren Wert teilweise gemindert habe.

Bei einer Gesamtwürdigung aller für und gegen die Angeklagten sprechenden Umstände verhängte das Gericht gegen Markus S. 5 Jahre 2 Monate Freiheitsstrafe, Michael S. 5 Jahre Freiheitsstrafe, Sebastian L. 1 Jahr 8 Monate mit Bewährung, Lukas Z. 2 Jahre mit Bewährung, daneben eine Geldstrafe von 570 Tagessätzen zu je 70 €.

Beim Angeklagten Michael S. wurde zudem die Einziehung in Höhe von 1.024.730,41 Euro angeordnet.

Zuletzt hob das Gericht die gegen die Angeklagten bestehenden Haftbefehle auf bzw. setzte sie außer Vollzug.

Das Urteil, das auf einer Verständigung beruht, ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht trotz der Verständigung das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab gestern eingelegt werden müsste.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht