Pressemitteilung 79 vom 28.10.2025
Landgericht München II: Strafverfahren gegen Iouri J. (58 Jahre) wegen Mordes
Das Schwurgericht des Landgerichts München II unter dem Vorsitz von Thomas Bott hatte den Angeklagten am 07.03.2025 wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hatte das Gericht festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte – ein russischer Staatsangehöriger – zwei ukrainische Soldaten, die sich zur medizinischen Behandlung und Rehabilitation in Murnau befanden, am Rande des Parkplatzes des sog. Tengelmann-Centers mittels eines eigens zu diesem Zweck aus seiner Wohnung herbeigeholten Outdoor-Messers ermordet hatte.
Der Angeklagte hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese Revision mit Beschluss vom 16.10.2025 als unbegründet verworfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus hatte kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht
