Pressemitteilung 88/2025 vom 25.11.2025
Strafverfahren gegen Farhad N. (24 Jahre) wegen des Verdachts des Mordes u.a. (Seidlstraße)
Der 7. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 13.11.2025 das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 19.08.2025 Anklage erhoben (vgl. dazu auch https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-26-08-2025.html?nn=478184); sie wirft dem Angeklagten Mord in zwei Fällen, versuchten Mord in 44 Fällen, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung sowie schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Der Vorsitzende des 7. Strafsenats Michael Höhne hat für die Durchführung der Hauptverhandlung insgesamt 38 Verhandlungstermine vom 16.01.2026 bis 25.06.2026 anberaumt. Die einzelnen Termine können Sie der beigefügten Liste entnehmen.
Mit
Verfügung vom 18.11.2025 hat der Vorsitzende zudem die Durchführung eines
Akkreditierungsverfahrens für interessierte Medienvertreter angeordnet. Das
Akkreditierungsverfahren wird vom 01.12.2025
bis 03.12.2025 durchgeführt. Die Einzelheiten können Sie der beiliegenden
Verfügung entnehmen.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht