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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Güterichterverfahren

Mediation im Güterichterverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg

Das Oberlandesgericht Nürnberg bietet seit Sommer 2013 in zweitinstanzlichen Zivil- und Familiensachen Mediationen im Güterichterverfahren an.

An wen ist das Angebot des Oberlandesgerichts gerichtet?

Das Oberlandesgericht Nürnberg ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten in zweiter Instanz. Die Parteien haben in erster Instanz bereits einen Prozess geführt, in dem möglicherweise bereits eine umfangreiche Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen oder Erholung eines Sachverständigengutachtens durchgeführt wurde. Schließlich hat das Erstgericht ein Urteil erlassen, mit dem eine oder beide Parteien nicht einverstanden sind und deshalb Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt haben. Seit Sommer 2013 bietet das Oberlandesgericht Nürnberg den Parteien im Berufungsverfahren die Möglichkeit an, den Konflikt mit Hilfe von Güterichtern beim Oberlandesgericht Nürnberg beizulegen. Eine Mediation im Güterichterverfahren bietet auch noch in zweiter Instanz die große Chance, den Rechtsstreit zeitnah zu erledigen.

Was ist eine Mediation im Güterichterverfahren?

Mediation im Güterichterverfahren ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren. Prägendes Merkmal ist die Eigenverantwortlichkeit der Parteien bei der Festlegung des Lösungswegs und der Erarbeitung des Ergebnisses. Die nichtöffentliche Güterichterverhandlung wird von einer besonders ausgebildeten Richterin oder einem Richter des Oberlandesgerichts als Güterichterin bzw. Güterichter durchgeführt. Sie gehören nicht dem zur Entscheidung berufenen Senat an und sind mit einer etwaigen streitigen Entscheidung des Verfahrens nicht befasst.

Die Güterichterinnen und Güterichter sind neutral und überparteilich. Sie haben keine Entscheidungskompetenz für den Streitfall und geben grundsätzlich keinen Rechtsrat. Die Aufgabe des Güterichters beschränkt sich darauf, im Konflikt zu vermitteln und die Parteien dabei zu unterstützen, gemeinsam eine einvernehmliche und für alle Beteiligten interessengerechte Lösung zu finden. Der Güterichter schafft hierfür eine konstruktive Gesprächsatmosphäre. Die Beteiligten können - ohne Zeitdruck - die Sicht ihrer Dinge darstellen.

Wie läuft das Güterichterverfahren ab?

Hält der für das Berufungsverfahren zuständige Senat einen Fall für eine Verweisung an den Güterichter für geeignet oder wird ein solche von einer Partei angeregt, verweist er diesen - in der Regel nach Erholung der Zustimmung beider Parteien - an den Güterichter. Der nach der Geschäftsverteilung zuständige Güterichter nimmt Kontakt mit den Parteivertretern auf und stimmt mit diesen regelmäßig kurzfristig einen Termin ab. Anschließend werden die Prozessparteien und deren Prozessbevollmächtigte geladen.

Der Güterichtertermin findet in einem besonderen Raum an einem „runden Tisch“ statt. Der Güterichter erläutert den Beteiligten zunächst die Grundzüge des Verfahrens. Dann stellen die Parteien  den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar. Auf dieser Grundlage klärt der Güterichter die Interessen der Parteien und entwickelt mit ihnen gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Dabei kristallisiert sich fast immer heraus, welche von den Vorschlägen den beiderseitigen Interessen der Parteien am besten entspricht. Wenn das Güterichterverfahren erfolgreich verläuft,  schließen die Prozessbevollmächtigten der Parteien vor dem Güterichter einen Prozessvergleich im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, der protokolliert wird. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Es wird an den zur Entscheidung berufenen Senat nur noch zur Streitwertfestsetzung zurückgegeben. Scheitert das Güterichterverfahren,  leitet der Güterichter die Akte an den zuständigen Senat zur Fortsetzung des Verfahrens zurück.

Welche Vorzüge bietet eine Mediation?

Eine Mediation im Güterichterverfahren hat für die Beteiligten im Vergleich zum „normalen“ gerichtlichen Verfahren viele Vorteile:

  • Schnelle Erledigung: Das Güterichterverfahren bietet auch im Berufungsverfahren eine hohe Chance, einen Rechtsstreit - ohne etwaige aufwändige (weitere) Beweisaufnahme - rasch zu erledigen. Ein Termin zur Güterichterverhandlung kann in der Regel kurzfristig anberaumt werden.
  • Hohe Erfolgsquote: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das (Berufungs-) Verfahren durch einen Vergleich beendet werden kann. Dadurch kann ein weiterer und unter Umständen langwieriger Prozess vermieden werden.
  • Selbstverantwortliche Konfliktlösung: Die Prozessparteien erarbeiten selbstverantwortlich und aktiv eine Lösung. Dies hat zur Folge, dass die Akzeptanz der selbst erarbeiteten Vereinbarung oft höher ist als bei einem „normalen“ Vergleich.
  • Umfassende Streitbeilegung: In die Güterichterverhandlung können auch Themen einbezogen werden, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind. Hierdurch ist es möglich, eine umfassende Streitbeilegung zu erzielen und kostenträchtige Folgeverfahren zu vermeiden.

Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an den Mediationsbeauftragten des Oberlandesgerichts Nürnberg

Herrn Eschenbacher
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/321 -2720

wenden.

Für weitere Informationen zum Güterichterverfahren klicken Sie bitte hier:

http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/