Landgericht München I

Schlichten ist meist besser als richten!

Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz

© mediaphotos, istockphoto.com Symbolbild: shake hands

Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Seit 1. August 2013 besteht an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien an eine Güterichterin oder einen Güterichter zu verweisen.

Güterichter/innen sind nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen, verhelfen aber den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; sie setzen dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Darüber hinaus können sie auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.

Welche Vorteile bringt das Güterichterverfahren?
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende Konflikte können gelöst und beigelegt werden.
  • Der Gütetermin findet in einer kommunikationsfördernden Atmosphäre mit Hilfe einer/s in Mediation geschulten Güterichterin/Güterichters und ohne Zeitdruck statt.
  • Die Güterichter/innen können verschiedene Verhandlungsmethoden anwenden und passen ihre Vorgehensweise an die Bedürfnisse der Parteien an.
  • Das Güterichterverfahren gewährleistet eine schnelle und effektive Streitbeilegung mit hoher Akzeptanz bei den Parteien.
  • Das Verfahren ist nicht öffentlich und vertraulich.
  • Das Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtsgebühren.
Wann ist ein Güterichterverfahren sinnvoll?
  • Wenn man die Verhandlung und deren Ergebnis selbst mitgestalten und in den Händen halten will.
  • Wenn der Rechtsstreit nur Teil eines umfangreichen Konflikts ist.
  • Wenn der Rechtsstreit komplex ist und ein langwieriges, im Ausgang ungewisses Verfahren droht.
  • Wenn die Beteiligten auch nach dem Gerichtsverfahren Kontakt haben werden und „weiterhin miteinander leben müssen“.
  • Wenn eine  weitere Eskalation vermieden werden soll.
  • Wenn tragfähige verlässliche Lösungen benötigt werden.
  • Wenn für die weitere Zukunft für alle Seiten befriedigende Lösungen angestrebt werden.
  • Wenn eine schnelle Lösung gesucht wird, da zeitaufwendige Gutachten entfallen.
  • Wenn Kosten vermieden werden sollen, da häufig Folgeverfahren überflüssig werden.
Wie läuft das Güterichterverfahren ab?
  • Das Güterichterverfahren ist freiwillig.
  • Die Streitrichterin bzw. der Streitrichter leitet das Verfahren an eine Güterichterin oder einen Güterichter.
  • Die Güterichter/innen können alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Sie können dabei optimal auf die Bedürfnisse der Parteien eingehen.
  • Im Gütetermin kommt es entweder zu einer Einigung oder der/die Güterichter/in leitet die Akten an den/die Streitrichter/in zurück, wo das Verfahren weitergeführt wird.

Nähere Informationen zum Güterichterverfahren enthält der Flyer "Das Güterichterverfahren - Mediation und mehr".

Eine Alternative zum Zivilprozess: Außergerichtliche Streitbeilegung

Um einen Zivilprozess zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu versuchen. Hierzu stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die zu einer verbindlichen Regelung des Konflikts führen können. Je nach Gegenstand des Streits, der konkreten Situation und den Vorstellungen der Konfliktparteien, können dabei unterschiedliche Wege zum Ziel führen.

Die im Einzelfall geeigneten Wege lassen sich mit dem Konfliktlotsen unter www.rechtohnestreit.de aufzeigen. Dort erhalten Sie auch konkrete Informationen über die Anbieter außergerichtlicher Streitbeilegung. Bei rechtohnestreit.de handelt es sich um ein unabhängiges Forschungsprojekt, betrieben von ehrenamtlich tätigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus den Bereichen Jura, Psychologie, Soziologie, Ökonomie und Legal Design.

Als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bietet sich auch Mediation an. Mediation kann vor allem helfen, eine umfassende und nachhaltige Lösung für tiefsitzende Konflikte zu finden. Dabei ist sie schnell und vertraulich.

Ein Mediationsverfahren kann auch noch während eines laufenden Rechtsstreits durchgeführt werden. Seit 2012 ist im Gesetz ausdrücklich geregelt, dass das Gericht ein solches Vorgehen vorschlagen kann. Am Oberlandesgericht Nürnberg wird ein Kooperationsprojekt zur Wirtschaftsmediation durchgeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie ist der Ablauf einer Mediation?

Phase 1

Vorbereitung und Einführung in die Mediation. Im Gespräch wird das Verfahren näher vorgestellt und erläutert. Wenn die Beteiligten eine Mediation durchführen wollen, wird in der Regel eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen den beteiligten Konfliktparteien und der Mediatorin bzw. dem Mediator getroffen.


Phase 2


Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und gewichtet.

Phase 3


Die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen, Beweggründe und Anliegen werden herausgearbeitet. Dabei geht es sowohl um das Verstehen der eigenen Seite als auch um das Verstehen der anderen Seite.

Phase 4


Es werden  Ideen, Möglichkeiten, Optionen zur Lösungsfindung gesammelt. Diese werden anschließend bewertet und auf ihre Wirtschaftlichkeit und praktische Umsetzbarkeit überprüft.


Phase 5

Von den Parteien werden vorläufige Lösungen ausgehandelt. Die gefundenen Lösungen werden überprüft und rechtlich verbindlich abgeschlossen.

Ansprechpartner bei den Gerichten

Nähere Auskünfte über das Güterichterverfahren und Möglichkeiten der Mediation erteilen die für das jeweilige Gericht zuständigen Mediationsbeauftragten. Die komplette Liste der Mediationsbeauftragten findet sich im Anschluss.

Mediationsbeauftragte an den Zivilgerichten
Gericht Mediationsbeauftragter E-Mail Telefon
Bayerisches Oberstes Landesgericht Ri'inBayObLG Beate von Geldern-Crispendorf beate.geldern-crispendorf@oblg.bayern.de 089/5597-8005
Oberlandesgericht Bamberg VRiOLG Carsten Sellnow Carsten.Sellnow@olg-ba.bayern.de 0951/833-1013
Oberlandesgericht München Ri`inOLG Dr. Elke Höfelmann Elke.Hoefelmann@olg-m.bayern.de 089/5597-2647
Oberlandesgericht Nürnberg VRiOLG Ingo Eschenbacher Ingo.Eschenbacher@olg-n.bayern.de 0911/321-2720
Landgericht Amberg Ri'inLG Dr. Claudia Arlt
Claudia.Arlt@lg-am.bayern.de 09621/370-134
Landgericht Ansbach Ri’inLG Katrin Brünner katrin.bruenner@lg-an.bayern.de 0981/58-234
Landgericht Aschaffenburg RiLG Manuel Meyerhöfer manuel.meyerhoefer@lg-ab.bayern.de 06021/398-3408
Landgericht Augsburg

Ri'inLG Caroline Östreicher

Caroline.oestreicher@lg-a.bayern.de

0821/3105-2429
Amtsgericht Augsburg Ri'in AG Andrea Herman andrea.herman@ag-a.bayern.de 0821/3105-2221
Landgericht Bamberg RiLG Sven Wittig Sven.Wittig@lg-ba.bayern.de 0951/833-1518
Landgericht Bayreuth RiLG Dr. Michael Funck Michael.Funck@lg-bt.
bayern.de
0921/504-148
Landgericht Coburg
Ri'inLG Dr. Ulrike Andersch Ulrike.Andersch@lg-co.bayern.de 09561/878-2241
Landgericht Deggendorf VRiLG Dr. Georg Meiski Georg.Meiski@lg-deg.bayern.de 0991/3898-102
Landgericht Hof Ri`inLG Tanja Walther Tanja.Walther@lg-ho.bayern.de 09281/600-162
Landgericht Ingolstadt Ri`inLG Elisabeth Osiander Elisabeth.Osiander@lg-in.bayern.de 0841/312-217
Landgericht Kempten (Allgäu) RiAG als ständiger Stellvertreter der Direktorin Ulrich Glöggler Ulrich.Gloeggler@ag-li.bayern.de 08382/2607-203
Landgericht Landshut (nur für LG) Ri'ìn Andrea Lackermeier-Sterr Andrea.Lackermeier-Sterr@lg-la.bayern.de 0871/84-1413
Landgericht Memmingen StvDirAG Stefan Nielsen  Stefan.Nielsen@ag-mm.bayern.de 08331/105-206
Landgericht
München I
VRi`inLG Monika Rhein Monika.Rhein@lg-m1.bayern.de 089/5597-3082
Landgericht
München I
VRiLG Peter Falk Peter.Falk@lg-m1.bayern.de 089/5597-2214
Amtsgericht München RiAG Sulamith Rosenfelder Sulamith.Rosenfelder@ag-m.bayern.de 089/5597-3582
Landgericht München II
Ri`inLG Regina Gräfin zu Ortenburg

VRiLG Johannes Brose
Regina.Ortenburg@lg-m2.bayern.de

Johannes.Brose@lg-m2.bayern.de
089/5597-3891

089/5597-3875
Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts München II Ri'inAG Evelyn Schönstein-Herrn Evelyn.Schoenstein-Herrn@ag-dah.bayern.de 08131/705-209
Landgericht Nürnberg-Fürth VRiLG Peter Wiemer
Peter.Wiemer@lg-nfue.bayern.de 0911/321-2218
Amtsgericht Nürnberg Ri'inAG Birgit Heußinger-Berner Birgit.Heussinger-Berner@ag-n.bayern.de 0911/321-2976
Landgericht Passau RiLG Johannes Hofer Johannes.Hofer@lg-pa.bayern.de 0851/394-134
Landgericht Regensburg Ri`inLG Kerstin Schirmbeck

Kerstin.Schirmbeck@lg-r.bayern.de

0941/2003-203
Landgericht Schweinfurt VRiLG Thomas Fenner
Thomas.Fenner@lg-sw.bayern.de 09721/542-219
Landgericht Traunstein
Ri`inLG Birgit Unterreiner Birgit.Unterreiner@lg-ts.bayern.de 0861/56-252
Landgericht Weiden i. d. OPf. RiLG Matthias Bauer Matthias.Bauer@lg-wen.bayern.de 0961/3000-166
Landgericht Würzburg DirAG`in Ingrid Johann Ingrid.Johann@ag-kt.bayern.de 09321/7006-155
Amtsgericht Viechtach RiAG als ständiger Vertreter des Direktors Markus Werrlein Markus.Werrlein@ag-vit.bayern.de 09942/958-146
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Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.