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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.

Zivilsachen

Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

Familienverfahren

Beim Oberlandesgericht gibt es 4 Familiensenate (7., 9., 10. und 11. Senat) welche zusätzlich noch Zivilverfahren bearbeiten.

Hinweise der Familiensenate des Oberlandesgerichts Nürnberg
Die abstrakten gesetzlichen Vorgaben zur Höhe des Unterhalts werden für die Praxis in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland und in der Düsseldorfer Tabelle konkretisiert. Im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg werden regelmäßig die erstgenannten Leitlinien herangezogen.

Strafverfahren

1. Ermittlungs- und Strafverfahren
a) Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen der Strafkammern der Landgerichte im Bezirk
b) Haftfortdauerentscheidungen nach §§ 121 ff. StPO und Haftbeschwerden
c) Entscheidungen nach § 4 Abs. 2, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, §§ 14, 15, 19 StPO;
d) Ausschließung eines Verteidigers nach §§ 138a, 138c StPO;
e) Anträge auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 4 StPO;
f)   Beschwerden gegen Ordnungsmittel nach §§ 178 ff. GVG;
g) Anträge der gerichtlich bestellten Rechtsanwälte auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach §§ 42, 51 RVG,

2. Strafvollstreckungssachen
u.a. Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, beispielsweise Unterbringungsfortdauerentscheidungen

3.Rechtshilfe in Strafsachen (Ausl AR)
Erfasst werden Auslieferung, Überstellung und sonstige Rechtshilfe nach dem IRG und internationalen Abkommen.

4. Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren

Weitere Verfahren bei anderen Gerichten

Zu Entscheidungen über Rechtsbeschwerden aufgrund des Wirtschaftsstrafgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Oberlandesgericht Bamberg auch für die Bezirke der Oberlandesgerichte Nürnberg und München berufen. Für Entscheidungen nach § 4 Abs. 1 KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) ist das Oberlandesgericht München auch hinsichtlich der Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg und Nürnberg zuständig.

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)