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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Geldkreditsachen

Geldkreditsachen sind Rechtsstreitigkeiten mit oder zwischen Kreditinstituten aus deren Tätigkeit auf den Gebieten des Kreditgeschäftes und des Garantiegeschäftes (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 8 KWG), aus einem Kreditvermittlungsvertrag, der sich auf einen Geldkreditvertrag mit einem Kreditinstitut bezieht, wegen missbräuchlicher Erlangung oder Ausnutzung eines Vollstreckungstitels, dem ein Geldkreditvertrag oder ein Garantiegeschäft mit einem Kreditinstitut zugrunde liegt sowie aus der Vollstreckung von Sicherheiten, die ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft oder Garantiegeschäft erlangte.

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