Amtsgericht Laufen
Auf einen Blick
Allgemeine Betrugsversuchswarnungen
Betrügerische SMS:
Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt!
Betrügerische Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungstellungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit der Landesjustizkasse auf.
Allgemeine Betrugsversuchswarnungen
Betrügerische SMS:
Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt!
Betrügerische Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungstellungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit der Landesjustizkasse auf.
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Öffentliche Aufträge
Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
Beauftragungen des Amtsgerichts Laufen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.