Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist sachlich zuständig in:
- Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene auf Grund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
- Vormundschaftsverfahren für Minderjährige (bei Verfahrenseingang vor dem 01.09.2009), wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern des Minderjährigen zur Vertretung nicht berechtigt sind.
- Pflegschaften (bei Verfahrenseingang vor dem 01.09.2009), wenn für Teilbereiche der elterlichen Sorge ein weiterer rechtlicher Vertreter benötigt wird.
- Unterbringungsverfahren verbunden mit freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Das Betreuungsgericht ist sachlich zuständig in:
- Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene auf Grund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
- Vormundschaftsverfahren für Minderjährige (bei Verfahrenseingang vor dem 01.09.2009), wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern des Minderjährigen zur Vertretung nicht berechtigt sind.
- Pflegschaften (bei Verfahrenseingang vor dem 01.09.2009), wenn für Teilbereiche der elterlichen Sorge ein weiterer rechtlicher Vertreter benötigt wird.
- Unterbringungsverfahren verbunden mit freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Weitere Informationen
Broschüren können Sie unter http://www.bestellen.bayern.de/ bestellen.
Betreuungsstellen der Stadt und des Landkreises
Stadt Bayreuth
Telefon: 0921 / 25-1535
Telefax: 0921/25-1728
Landkreis Bayreuth
Telefon: 0921 / 728-0
Telefax: 0921 / 728-880
Folgende Online-Formulare können digital eingereicht werden:
Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID
Betreuungsanregung
Bericht über die Führung einer Betreuung
Verzeichnis über das Vermögen der zu betreuten Person
Erreichbarkeit
Amtsgericht Bayreuth
-Betreuungsgericht-
Justizgebäude II
Wilhelminenstr. 7
95444 Bayreuth (Hausanschrift)
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)
E-Mail: poststellebetreuungsgericht@ag-bt.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Telefon: 0921 / 504-531, -532, -537 bis -539, -541, -558, -559
Telefax: +49 9621 962413777
Zimmer: 2.004, 2.018, 2.019, 2.020 im 2. Obergeschoss
Verfahrensübersicht
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