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Amtsgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht ist sachlich zuständig in:

  • Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene auf Grund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
  • Vormundschaftsverfahren für Minderjährige (bei Verfahrenseingang vor dem 01.09.2009), wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern des Minderjährigen zur Vertretung nicht berechtigt sind.
  • Pflegschaften (bei Verfahrenseingang vor dem 01.09.2009), wenn für Teilbereiche der elterlichen Sorge ein weiterer rechtlicher Vertreter benötigt wird.
  • Unterbringungsverfahren verbunden mit freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Das Amtsgericht in Bayreuth ist örtlich zuständig, wenn der Betroffene in der Stadt oder dem Landkreis Bayreuth seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Weitere Informationen

Broschüren können Sie unter http://www.bestellen.bayern.de/ bestellen.

Betreuungsstellen der Stadt und des Landkreises

Stadt Bayreuth
Telefon: 0921 / 25-1247
Telefax: 0921/25-1728

Landkreis Bayreuth
Telefon: 0921 / 728-0
Telefax: 0921 / 728-880

Erreichbarkeit

Amtsgericht Bayreuth
-Betreuungsgericht-
Justizgebäude II
Wilhelminenstr. 7
95444 Bayreuth (Hausanschrift)

Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)

E-Mail: poststellebetreuungsgericht@ag-bt.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Telefon: 0921 / 504-531 oder -532, -537 bis -542
Telefax: +49 9621 962413777

Zimmer: 2.004, 2.018, 2.019, 2.020 im 2. Obergeschoss

Verfahrensübersicht