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Amtsgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Hinweis:


Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.


Beim Grundbuchamt kann das Grundbuch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) nachgewiesen ist.

  • Bestandsverzeichnis: Grundstücksbeschrieb nach Angaben des Vermessungsamtes
  • Abteilung I: Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
  • Abteilung II: Dienstbarkeiten (z.B. Geh- und Fahrtrecht, Kabelleitungsrecht),Nießbrauchsbestellungen, Reallasten, Vormerkungen
  • Abteilung III, Grundschulden, Hypotheken

Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Für den Grundbuchausdruck ist ein formloser Antrag erforderlich, der bei persönicher Vorsprache per Post oder Telefax gestellt werden kann.

Ein entsprechender Vordruck ist am Ende dieser Seite abrufbar.

Kosten des Grundbuchausdrucks

  • einfache Abschrift: 10,00 €
  • amtliche Abschrift: 20,00 €

Erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck beglaubigt oder unbeglaubigt sein soll.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken).

Erreichbarkeit

Amtsgericht Bayreuth -Justizpalast-
-Grundbuchamt-
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Hausanschrift)

Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)

E-Mail: poststelle.gba@ag-bt.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Telefon: 0921 / 504-381 oder -382
Telefax: +49 9621 962413782

Zimmer: E.008 in Erdgeschoss

Formulare

Folgendes Online-Formular kann digital eingereicht werden:


Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Verfahrensübersicht