Nachlassverfahren
Verfahrensübersicht
Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig für:
- die Hinterlegung von Testamenten
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Entgegennahme und die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft
- Erteilung von Erbscheinen
Das Amtsgericht in Bayreuth ist örtlich zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Bayreuth hat.
Folgende Online-Formulare können digital eingereicht werden:
Anfrage nach Erben
Terminsanfrage zur Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses bei Gericht
Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID
Erreichbarkeit
Amtsgericht Bayreuth
-Nachlassgericht-
Friedrichstr. 18
95444 Bayreuth (Hausanschrift)
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)
E-Mail: poststelle.nachlassgericht@ag-bt.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Telefon: 0921 / 504 -442, -443, -455, -456, -457, -458
Telefax: +49 9621 962413779
Zimmer: 2.561, 2.562 und 2.566 im 2. Obergeschoss
- Adoptionen
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