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Amtsgericht Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Handelsregister

Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, und Partnerschaftsregister

Erreichbarkeit (Geschäftsstelle):

Telefon: 0991 / 3898-281
Telefax: 0991 / 3898-283

Email: poststelle.registergericht@ag-deg.bayern.de

Die Geschäftsstelle des Registergerichts ist nachmittags nicht besetzt. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer vorherigen Terminabsprache.


Erweiterter Zuständigkeitsbereich

Das Registergericht Deggendorf ist zuständig für sämtliche Registerangelegenheiten in den Landkreisen Deggendorf und Regen.

Hinweis zu betrügerischen Rechnungen:

Kostenrechnungen für Eintragungen werden ausschließlich durch die Landesjustizkasse Bamberg versandt, versehen mit Kassenzeichen und Aktenzeichen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der erhaltenen Kostenrechnung haben, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Registergerichts.

Einsicht in Register und Registerakten und Erteilung von Registerausdrucken

NEU! NEU! NEU! Kostenfreier Online-Abruf aller Registerdokumente!

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der eletronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Nähere Informationen unter http://www.handelsregister.de/.


Persönliche Einsicht beim Registergericht:

Die Einsicht in die Register, die öffentlich zugänglichen Registerdokumente und Sonderbände der Registerakten kann kostenfrei beim Registergericht Deggendorf erfolgen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der vorherigen Terminabsprache.


Erteilung von Registerausdrucken, Dokumentenausdrucken und Kopien von Aktenbestandteilen:

Anträge auf -kostenpflichtige- Erteilung von Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe des Geschäftszeichens bzw. der Firma und des Sitzes schriftlich, per Fax oder per Email an das Amtsgericht Deggendorf/Registergericht.

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 01.01.2007 müssen Dokumente in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden. Eine Übersendung in Papierform ist grundsätzlich unzulässig und darf vom Registergericht nicht anerkannt werden. 

Die zur elektronischen Übermittlung erforderliche Software, den sog. EGVP-Client, können Sie kostenlos herunterladen.
Die genannte Internetseite beinhaltet auch nähere Informationen zum Hintergrund, zu den technischen Voraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Leider können die Mitarbeiter des Registergerichts Fragen zum EGVP-Client nicht beantworten, sehen Sie deshalb bitte von derartigen -auch telefonischen- Rückfragen ab. Erforderlichenfalls wenden Sie sich bitte an den EGVP-Nutzersupport

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Notarin oder einen Notar aufzusuchen und mit der elektronischen Übermittlung zu beauftragen.

Verfahren