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Amtsgericht Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Handelsregister

Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, und Partnerschaftsregister

Erreichbarkeit (Geschäftsstelle):

Telefon: 0991 / 3898-280 oder -281
Telefax: 0991 / 3898-283

Email: registergericht@ag-deg.bayern.de



Das Registergericht ist nur eingeschränkt vor Ort besetzt, in der Regel vormittags
am Montag (Zimmer Nr. E15 oder U10),
am Dienstag (Zimmer Nr. U10),
am Mittwoch und Donnerstag (Zimmer Nr. E15) und
am Freitag (Zimmer Nr. E15 oder U10).

Außerhalb dieser Zeiten oder in Vertretungsfällen, erreichen Sie uns telefonisch unter den oben genannten Nummern. Die meisten Anliegen lassen sich telefonisch klären.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin bevor Sie persönlich erscheinen!


Erweiterter Zuständigkeitsbereich

Das Registergericht Deggendorf ist zuständig für sämtliche Registerangelegenheiten in den Landkreisen Deggendorf und Regen.

Kostenfreier Online-Abruf aller Registerdokumente

Einen unbeglaubigten Registerauszug für Gesellschaften und Vereine erhalten Sie kostenlos beim gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de. Sie müssen sich dort nicht registrieren und auch keine Kontaktdaten hinterlegen!

Anleitung:

Auf der Startseite gehen Sie links auf „Normale Suche“. Im nächsten Fenster geben Sie in der oberen Hälfte im Suchfeld den Namen der Firma oder des Vereins ein. Es ist hilfreich, in der unteren Hälfte („Angaben zur Hauptniederlassung“) auch noch das Registergericht Deggendorf auszuwählen, da die Suche sonst auf ganz Deutschland ausgeweitet wird.

Alternativ können Sie, falls Ihnen die Registernummer bekannt ist, in der unteren Hälfte direkt unter dieser Nummer suchen.

Im nächsten Schritt werden Ihnen die Suchergebnisse angezeigt. Rechts daneben befinden sich mehrere Kürzel, die im Feld darüber erklärt werden. In der Regel wird ein aktueller Registerauszug mit den derzeit gültigen Registerdaten benötigt, den Sie mit einem Klick auf AD bekommen. Einen chronologischen Auszug mit allen bisher erfolgten Veränderungen erhalten Sie unter CD, eingereichte Dokumente zu den Eintragungen unter DK.

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Hilfestellung.

Sollten Sie einen beglaubigten Registerauszug oder einen Auszug mit Apostille für Auslandstätigkeiten benötigen, können Sie diesen per Email anfordern.

Bei Apostillen ist es wichtig, das Land anzugeben, für das der Auszug benötigt wird.

Bitte beachten Sie auch, dass wir für Auszüge mit Apostillen eine gewisse Zeit zur Erstellung brauchen, da hierfür eine Zusammenarbeit mit dem Landgericht stattfinden muss. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November 2024 soll jedem Unternehmen schrittweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugewiesen werden. Neben ihrer Bedeutung für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung dient die W-IdNr. bei der Nutzung zukünftiger digitaler Verwaltungsleistungen ebenfalls der Identifikation. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird den Unternehmen ohne Antragstellung entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto zugewiesen.

Nähere Informationen finden sie hier.

Hinweis zu betrügerischen Rechnungen:

Kostenrechnungen für Eintragungen werden ausschließlich durch die Landesjustizkasse Bamberg versandt, versehen mit Kassenzeichen und Aktenzeichen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der erhaltenen Kostenrechnung haben, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Registergerichts.

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 01.01.2007 müssen Dokumente in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden. Eine Übersendung in Papierform ist grundsätzlich unzulässig und darf vom Registergericht nicht anerkannt werden. 

Die zur elektronischen Übermittlung erforderliche Software, den sog. EGVP-Client, können Sie kostenlos herunterladen.
Die genannte Internetseite beinhaltet auch nähere Informationen zum Hintergrund, zu den technischen Voraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Leider können die Mitarbeiter des Registergerichts Fragen zum EGVP-Client nicht beantworten, sehen Sie deshalb bitte von derartigen -auch telefonischen- Rückfragen ab. Erforderlichenfalls wenden Sie sich bitte an den EGVP-Nutzersupport

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Notarin oder einen Notar aufzusuchen und mit der elektronischen Übermittlung zu beauftragen.

Verfahren