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Amtsgericht Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Vereinsregister

Erreichbarkeit (Geschäftsstelle)

Telefon: 0991 / 3898-280 und -281
Telefax: 0991 / 3898-283

Email: registergericht@ag-deg.bayern.de

Das Registergericht ist nur eingeschränkt vor Ort besetzt, in der Regel vormittags
am Montag (Zimmer Nr. E15 oder U10),
am Dienstag (Zimmer Nr. U10),
am Mittwoch und Donnerstag (Zimmer Nr. E15) und
am Freitag (Zimmer Nr. E15 oder U10).

Außerhalb dieser Zeiten oder in Vertretungsfällen, erreichen Sie uns telefonisch unter den oben genannten Nummern. Die meisten Anliegen lassen sich telefonisch klären.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin bevor Sie persönlich erscheinen!

Erweiterter Zuständigkeitsbereich

Das Registergericht Deggendorf ist zuständig für sämtliche Registerangelegenheiten in den Landkreisen Deggendorf und Regen.

Kostenfreier Online-Abruf von unbeglaubigten Vereinsregisterauszügen

Einen unbeglaubigten Registerauszug -auch für Vereine- erhalten Sie kostenlos beim gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de. Sie müssen sich dort nicht registrieren und auch keine Kontaktdaten hinterlegen!

Anleitung:

Auf der Startseite gehen Sie links auf „Normale Suche“. Im nächsten Fenster geben Sie in der oberen Hälfte im Suchfeld den Namen des Vereins ein. Es ist hilfreich, in der unteren Hälfte („Angaben zur Hauptniederlassung“) auch noch das Registergericht Deggendorf auszuwählen, da die Suche sonst auf ganz Deutschland ausgeweitet wird.

Alternativ können Sie, falls Ihnen die Registernummer bekannt ist, in der unteren Hälfte direkt unter dieser Nummer suchen.

Im nächsten Schritt werden Ihnen die Suchergebnisse angezeigt. Rechts daneben befinden sich mehrere Kürzel, die im Feld darüber erklärt werden. In der Regel wird ein aktueller Registerauszug mit den derzeit gültigen Registerdaten benötigt, den Sie mit einem Klick auf AD bekommen. Einen chronologischen Auszug mit allen bisher erfolgten Veränderungen erhalten Sie unter CD.

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Hilfestellung.

Sollten Sie einen beglaubigten Registerauszug benötigen, können Sie diesen per Email anfordern.

Weitere Informationen zum Vereinsregister

Alle Veränderungen sind durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter Form auf elektronischem Wege anzumelden.


Hinweis zu betrügerischen Rechnungen:

Kostenrechnungen für Eintragungen werden ausschließlich durch die Landesjustizkasse Bamberg versandt, versehen mit Kassenzeichen und Aktenzeichen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der erhaltenen Kostenrechnung haben, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Registergerichts.

Verfahrensübersicht