Nachlassverfahren
Telefonische Erreichbarkeit (Geschäftsstelle) von Mo bis Fr, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des verstorbenen Erblassers.
F,H,I,J,O,Q,S
+49(991)3898-469
A,B,D,P,X,Y,W -479
G,K,M,R,Z -478
C,E,L,N,U,T,V -470
Telefax: 0991/3898-475
Email: nachlassgericht@ag-deg.bayern.de
Wenn eine verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Landkreis Deggendorf hatte, so ist das Nachlassgericht Deggendorf zuständig für:
- die
Ermittlung und Feststellung der Erben:
Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn Vermögen vorhanden ist, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt
- die
Erteilung von Erbscheinen:
Ein Erbschein ist ein amtlicher "Ausweis" für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt
- Sicherungsmaßnahmen
(z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft):
Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und gleichzeitig ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger (in der Regel ein Rechtsanwalt) verwaltet den Nachlass für die noch nicht bekannten Erben.
Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass
- Entgegennahme
von Beurkundung von Erbausschlagungen (wenn der Verstorbene und/oder der
Ausschlagende seinen Wohnsitz im Landkreis Deggendorf hat):
Eine Erbausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird, z.B. zur Vermeidung einer Schuldenhaftung
- die
Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen:
Ein privatschriftliches Testament kann beim Nachlassgericht auf Antrag verwahrt werden, um einen Verlust des Testaments zu vermeiden.
Die Verwahrung kostet eine einmalige Gebühr.
Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen veranlassen die Notare die Verwahrung.
Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für:
- die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlassvermögens. Dies müssen die Erben untereinander erledigen
- die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Auch diese Ansprüche sind von den Beteiligten untereinander zu klären.
Ausführliche Informationen rund um Erbschaft und Testament finden Sie hier.
Beim Amtsgericht Deggendorf besteht die Möglichkeit, eine Erbenanfrage oder eine Terminsanfrage zur Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses
elektronisch einzureichen.
Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID.
Sie finden das Onlineformular zur Antragstellung beim Amtsgericht Deggendorf unter folgendem Link:
Erbenanfrage:
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/1536613137355
Terminsanfrage zur Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses:https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/1519835360355
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Deggendorf ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.
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