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Amtsgericht Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Telefonische Erreichbarkeit (Geschäftsstelle) von Mo bis Fr, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des verstorbenen Erblassers.

F,H,I,J,O,Q,S       +49(991)3898-469

A,B,D,P,X,Y,W                            -479

G,K,M,R,Z                                  -478

C,E,L,N,U,T,V                             -470

 

Telefax: 0991/3898-475

Email: nachlassgericht@ag-deg.bayern.de


Wenn eine verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Landkreis Deggendorf hatte, so ist das Nachlassgericht Deggendorf zuständig für:

  • die Ermittlung und Feststellung der Erben:
    Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn Vermögen vorhanden ist, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt
  • die Erteilung von Erbscheinen:
    Ein Erbschein ist ein amtlicher "Ausweis" für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt
  • Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft):
    Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und gleichzeitig ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger (in der Regel ein Rechtsanwalt) verwaltet den Nachlass für die noch nicht bekannten Erben.
    Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass
  • Entgegennahme von Beurkundung von Erbausschlagungen (wenn der Verstorbene und/oder der Ausschlagende seinen Wohnsitz im Landkreis Deggendorf hat):
    Eine Erbausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird, z.B. zur Vermeidung einer Schuldenhaftung
  • die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen:
    Ein privatschriftliches Testament kann beim Nachlassgericht auf Antrag verwahrt werden, um einen Verlust des Testaments zu vermeiden.
    Die Verwahrung kostet eine einmalige Gebühr.
    Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen veranlassen die Notare die Verwahrung.

Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für:

  • die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlassvermögens. Dies müssen die Erben untereinander erledigen
  • die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Auch diese Ansprüche sind von den Beteiligten untereinander zu klären.


Ausführliche Informationen rund um Erbschaft und Testament finden Sie hier.

Verfahrensübersicht