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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Grundbuchamt

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Grundbuchamt Freising ist zuständig für alle im Landkreis Freising gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden die rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt. Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor. Eintragungen im Grundbuch setzen in der Regel einen Antrag voraus und sind gebührenpflichtig.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Auskünfte über den Zuschnitt eines Grundstücks und Lagepläne erhalten Sie beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising (
www.adbv-freising.de), das sich im gleichen Dienstgebäude befindet.

Einsicht in das Grundbuch und Grundbuchausdrucke

Einsicht in das Grundbuch und in die beim Grundbuchamt geführten Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigte eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt.
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.
Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag auch Grundbuchausdrucke erteilt.

Die Kosten für Ausdrucke betragen:

  • 10,00 € für einen einfachen Grundbuchausdruck
  • 20,00 € für einen amtlichen Grundbuchausdruck

Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Die Erteilung von Auskünften, Grundbucheinsicht oder die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen, sondern nur persönlich, per Post, per Fax oder im Online-Verfahren über das BayernPortal. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Ihrem schriftlichen Antrag legen Sie daher bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Formulare

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Antrag auf Namensberichtigung

Antrag auf Grundbuchberichtigung bei Erbfolge

Löschungsantrag bzgl. Wohnrecht, Nießbrauch, Leibgeding oder Rückauflassungsvormerkung

Löschungsantrag Grundschuld/Hypothek


Über das BayernPortal steht folgendes Formular für Sie zur Verfügung und kann elektronisch an uns versandt werden:

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Freising bitte ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim zuständigen Gericht nicht sichergestellt.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an dem Online-Verfahren eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich ist. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID https://id.bayernportal.de/de


Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr

Gemäß Anlage 3 (zu § 21 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten (E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz – ERVV Ju)) ist seit 29.04.2024 der elektronische Rechtsverkehr bei dem Grundbuchamt Freising eröffnet.  Bitte beachten Sie bei der elektronischen Antragstellung, dass das Grundbuchamt über ein eigenes elektronisches Gerichtspostfach verfügt.

Sprechzeiten und Kontaktinformationen

Das Grundbuchamt ist von Montag bis Donnerstag 10-12 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet. Während des Parteiverkehrs ist das Grundbuchamt nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Freitags ist das Grundbuchamt für den Parteiverkehr geschlossen. Es wird gebeten, Anträge bis auf weiteres schriftlich einzureichen.

Telefon: 08161/180-300

E-Mail: Poststelle.GBA@ag-fs.bayern.de

Weitere Informationen in Grundbuchsachen erhalten Sie auch auf der Internetseite www.justiz.bayern.de/service/juristisches-lexikon unter dem Buchstaben G sowie im BayernPortal.