Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Donnertag 08:00 bis 12:00 Uhr, freitags keine Sprechzeit
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Akte
Gemäß
Anlage 3 (zu § 21 der Verordnung über den elektronischen
Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten (E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
– ERVV Ju)) ist zum 29.04.2024 der elektronische Rechtsverkehr bei dem
Grundbuchamt Freising eröffnet.
Daneben wird zu diesem Teitpunkt die elektronische Akte im Grundbuchamt Freising eingeführt. Mit einer verzögerten Sachbehandlung in der Anfangsphase ist zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Grundbuchabteilung bei dem Amtsgericht Freising
Das Grundbuchamt bei dem Amtsgericht Freising führt die Grundbücher für den gesamten Amtsgerichtsbezirk Freising, also für jedes Grundstück innerhalb des Gerichtsbezirks.
Das Grundbuch enthält Angaben über den Grundstücksbestand, den oder die Eigentümer sowie die privaten Rechtsverhältnisse (z.B. Hypotheken, Dienstbarkeiten) an dem Grundstück. Damit Änderungen in den Rechtsverhältnissen wirksam werden können, müssen sie in das Grundbuch eingetragen werden. Die den Grundbucheintragungen zugrunde liegenden Umstände müssen in der Regel durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Zumeist werden die erforderlichen Verträge oder Erklärungen bei einem Notar abgeschlossen bzw. abgegeben, der dabei gleichzeitig beauftragt wird, die Eintragung im Grundbuch zu beantragen.
Das Grundbuch kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, § 12 GBO. In Bayern kann die Einsicht in das elektronisch geführte Grundbuch bei jedem Grundbuchamt – unabhängig von dessen Zuständigkeit – wahrgenommen werden.
Eine persönliche Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.
Auskünfte aus dem Grundbuch können nicht telefonisch erfolgen.
Grundbuchblattabschriften können nur schriftlich, auch per Fax (nicht jedoch per E-Mail bzw. online) mit beizulegendem Identitätsnachweis (z.B. Kopie Personalausweis oder Reisepass) bestellt werden!
Kosten einer Grundbuchblattabschrift:
einfache Abschrift: 10 Euro
amtliche Abschrift: 20 Euro
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.
Weitere Informationen in Grundbuchsachen erhalten Sie auch auf der Internetseite www.justiz.bayern.de/service/juristisches-lexikon unter dem Buchstaben G.
Auskünfte über den Zuschnitt eines Grundstücks und Lagepläne erhalten Sie beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising (www.adbv-freising.de) dass sich im gleichen Dienstgebäude befindet.
Weitere Informationen
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Strafverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung