Zwangsvollstreckung
Allgemeines zur Zwangsvollstreckung
Nach Erlass eines Vollstreckungstitels ist nicht gewährleistet, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.
Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners.
Broschüre „Die Zwangsvollstreckung“
Das Vollstreckungsgericht ist sachlich insbesondere zuständig für:
· Pfändung von Forderungen und anderen Rechten
(Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
· Entscheidung über Anträge auf Vollstreckungs- bzw. Räumungsschutz
· Entscheidung über Widersprüche des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung des
Gerichtsvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin
· Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der
Vermögensauskunft
· Entscheidungen über Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
· Festsetzung der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung
· Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren
Downloadliste
· Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher:
Der Vollstreckungsauftrag besteht aus zwei Teilen; dem ausgefüllten Vollstreckungsauftrag ist die ausgefüllte Forderungsaufstellung für Vollstreckungsaufträge beizufügen.
Vollstreckungsauftrag Gerichtsvollzieher
Forderungsaufstellung Gerichtsvollzieher
· Formular
für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
Der Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder einer
richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und
Feiertagen besteht aus zwei Teilen; dem ausgefüllten Antragsformular ist der
ausgefüllte Entwurf des Beschlusses beizufügen.
Entwurf Durchsuchungsanordnung
· Formular
für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses besteht aus
drei Teilen; dem ausgefüllten Antragsformular ist ein ausgefüllter
Beschlussentwurf und eine ausgefüllte Forderungsaufstellung beizufügen.
Antrag
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Entwurf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Forderungsaufstellung Unterhaltsforderungen
Forderungsaufstellung normale Forderungen
Weitere Formulare und Merkblätter für sonstige Anträge
Information zum Pfändungsschutzkonto
Antrag Pfändungsschutz P-Konto
Merkblatt zum Antrag auf Pfändungsschutz für Kontoguthaben
Hinweise zur Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO
Merkblatt zum Antrag auf Gewährung von Räumungsschutz
Antrag Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers
Über das BayernPortal stehen folgende Formulare für Sie zur Verfügung und können elektronisch an uns versendet werden:
Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung
Antrag auf Anpassung des
Freibetrages bei einem Pfändungsschutzkonto
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an dem Online-Verfahren eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID
Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Freising ausschließlich
diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten
einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen
Gericht nicht sichergestellt.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle nur Montag, Mittwoch und
Freitag geöffnet ist.
Eilige Angelegenheiten werden auch nachmittags behandelt.
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.
Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
Telefon: 08161 / 180-01
Telefax: 08161 / 180-235
E-Mail: poststelle-vollstreckung@ag-fs.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV