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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Zwangsvollstreckung

Allgemeines zur Zwangsvollstreckung

Nach Erlass eines Vollstreckungstitels ist nicht gewährleistet, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.

Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners.

Das Vollstreckungsgericht ist sachlich insbesondere zuständig für:

·       Pfändung von Forderungen und anderen Rechten 

            (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)

·       Entscheidung über Anträge auf Vollstreckungs- bzw. Räumungsschutz

·       Entscheidung über Widersprüche des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung des

           Gerichtsvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin

·       Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der 

            Vermögensauskunft

·       Entscheidungen über Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

·       Festsetzung der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

·       Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren


Über das BayernPortal stehen folgende Formulare für Sie zur Verfügung und können elektronisch an uns versendet werden:

Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung

Antrag auf Anpassung des Freibetrages bei einem Pfändungsschutzkonto

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an dem Online-Verfahren eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID

Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Freising ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle nur Montag, Mittwoch und Freitag geöffnet ist.

Eilige Angelegenheiten werden auch nachmittags behandelt.

Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

 

Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising

Telefon:    08161 / 180-01

Telefax:    08161 / 180-235

E-Mail:     poststelle-vollstreckung@ag-fs.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV

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