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Amtsgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Registersachen

Adresse:
Harderstraße 6
85049 Ingolstadt

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Geschäftsstelle für alle Registersachen Zimmer Nr. 17a / EG
Telefon: 0841 / 312-375 oder 312-239
Telefax: +49 9621 96241 1581

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

Wichtiger Hinweis:

Dokumente und Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Gesellschaftsregister dürfen nur noch in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden (§ 12 HGB). Eine Übersendung in Papierform darf vom Registergericht nicht mehr anerkannt werden.

Beachten Sie auch die Online-Einsicht über das gemeinsame Registerportal der Länder. Über dieses Portal können Sie zeitsparend und kostenfrei Registerauszüge und elektronisch eingereichte Dokumente aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister sowie die Registerbekanntmachungen im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem selbst abrufen und direkt ausdrucken, auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Die Einsicht in das

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Gesellschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Güterrechtsregister

und in Teile der Registerakten ist öffentlich und während der obigen Öffnungs- und Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des Registergerichts möglich. Für Registerauszüge beachten Sie bitte die Abrufmöglichkeit im Registerportal der Länder. Sollten Sie dennoch eine kostenpflichtige Zusendung wünschen, so können Sie dies schriftlich oder per Fax beantragen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.


Verfahrensübersicht