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Amtsgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Adresse:
Harderstraße. 6
85049 Ingolstadt

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Telefon: 0841 / 312-0
Telefax: +49 9621 96241 1582

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

Anträge:

Häufige Fragen an das Strafgericht

Ich möchte eine Gerichtsverhandlung besuchen. Was muss ich tun?
In den Aushängen der Sitzungssäle 114 - 115/I, 216 - 218/II prüfen, ob die Verhandlungen öffentlich sind.

Ich habe heute einen Strafbefehl erhalten. Muss ich die Strafe gleich bezahlen?
Nein. Nach Rechtskraft des Strafbefehls erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft eine Rechnung mit beigefügtem Überweisungsträger. Sie können die Strafe dann sofort bezahlen oder Ratenzahlungen beantragen.

Ich habe kein Geld für die Fahrkarte zur Hauptverhandlung. Muss ich trotzdem kommen?
Ja. Einen Fahrkartengutschein können Sie unter Telefon: 0841 / 312-379 oder unter Telefon: 0841 / 312-322 beantragen.

Ich möchte einen Angehörigen/Lebenspartner in der Justizvollzugsanstalt besuchen. Was muss ich tun?
Für die Genehmigung von Besuchen und Erteilung von Sprechscheinen ist grundsätzlich die Justizvollzugsanstalt zuständig, in der sich Ihr Angehöriger befindet. Falls Besuchsbeschränkungen angeordnet sind (z.B. während der Untersuchungshaft), ist für die Erteilung der Besuchserlaubnis die Staatsanwaltschaft zuständig.

Ich muss einen Führerschein abgeben. Wo kann ich ihn abgeben?
Sie können Ihren Führerschein bei der Polizei oder bei Gericht abgeben.

Wann und wo bekomme ich meinen Führerschein wieder?
Bei Fahrverbot können Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde, d.h. Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht Jugendgericht, nach Ablauf des Fahrverbots abholen. Bei Führerscheinentzug müssen Sie diesen jedoch neu bei der Stadt oder dem zuständigen Landratsamt beantragen.

Verfahrensübersicht