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Amtsgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Adresse:
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Telefon: 0841 / 312-0
Telefax: +49 9621 96241 1489



HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

Was sind Zivilsachen?

Als Zivilsachen werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen bezeichnet, in denen privatrechtliche Ansprüche zu klären sind, beispielsweise Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, Ansprüche aus einem Mietverhältnis, Forderungen aus einem Kauf- oder anderen Vertrag, aber beispielsweise auch Ansprüche auf Duldung oder Unterlassung einer Handlung. Das Amtsgericht entscheidet über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000,00 Euro nicht übersteigt (Stand 15.12.2020), ansonsten ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig. Stets zuständig ist das Amtsgericht bei Mietstreitigkeiten über Wohnraum.

Gerichtliche Mahnanträge

Anträge auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids sind an das zentrale Mahngericht in Coburg zu übersenden.

Weitere Informationen sind unter der Homepage des Zentralen Mahngerichts Coburg abrufbar.

Informationen und Anträge für Prozesskostenhilfe finden Sie unter:

Verfahrensübersicht