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Amtsgericht Miesbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtszahlstelle

So erreichen Sie uns:

Handvorschuss- und Geldannahmestelle
Zimmer 33 (Rückgebäude)

Telefon: +49 (8025) 2809-203

Grundsatz

Es gilt der bargeldlose Zahlungsverkehr in allen Gerichtsangelegenheiten.

Nach der seit 01.10.2017 geltenden Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV) sind Zahlungen an Gerichte unbar zu leisten, § 1 Abs. 1 GerZahlV.

Überweisungen haben daher zu erfolgen auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg
BLZ: 700 500 00
Konto: 24 919
Verwendungszweck: AG Miesbach, Az:
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM

Ausnahmen

Barauszahlungen sind vorab anzumelden und nur zulässig an:

  • bedürftige Personen (Nachweis erforderlich)
  • Personen ohne Konto im Inland
Bareinzahlungen sind nur möglich, wenn es sich um Beträge bis maximal 50,00 Euro handelt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 GerZahlV).

Verfahrensübersicht