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Amtsgericht Miesbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (8025) 2809-203

Telefax: +49 (9621) 96241 1076

Allgemeine Informationen zu Zivilverfahren

Sämtliche privatrechtlichen Ansprüche (z.B. Zahlungsanspruch, Herausgabeanspruch, Räumungsanspruch gegen Mieter, Unterlassungsanspruch) können im Klagewege vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht ist zuständig in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000,00 sowie streitwertunabhängig für sämtliche Wohnraum-Mietstreitigkeiten.

Vor dem Amtsgericht herrscht grundsätzlich kein Anwaltszwang, d.h. sämtliche Anträge oder Klageschriften können auch ohne anwaltliche Hilfe eingereicht werden. In jedem Fall sind Anträge oder Klagen schriftlich einzureichen.

Telefonische Anträge oder Anträge per E-Mail können nicht entgegengenommen werden.

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtssuchenden die Durchführung eines Zivilprozesses (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren etc.) nicht zulassen, ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. D.h. die Kosten für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung übernimmt die Staatskasse auf vorherigen Antrag bei Personen, die ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben und deren Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist regelmäßig die Berufung möglich. Diese kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt bei dem Landgericht München II eingelegt werden.

Verfahrensübersicht