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Amtsgericht Miesbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (8025) 2809-203
Telefax: +49 (9621) 96241 1076 oder +49 (9621) 96241 1130


Zuständigkeit

Das Amtsgericht Miesbach als Vollstreckungsgericht ist zuständig, wenn der Schuldner seinen allgemeinen Wohnsitz im Landkreis Miesbach hat.

Das Vollstreckungsgericht ist (neben anderen Vollstreckungsorganen) bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)

  • Gewährung von Vollstreckungsschutz, insbes. Räumungsschutz

  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

Allgemeines

Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de/ informieren.

Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis

Abschriften von Vermögensverzeichnissen, Auskunft über Personen, die im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind und Bestätigung für den Schuldner zur Löschung seiner Eintragung im Schuldnerverzeichnis z.B. bei der SCHUFA, sind ausschließlich über das Vollstreckungsportal des Zentralen Vollstreckungsgerichts Hof zu erhalten. 

Eidesstattliche Verischerung

Für Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse sind die Gerichtsvollzieher zuständig.

Verfahrensübersicht