Menü

Amtsgericht Neu-Ulm

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Soweit Ihre Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse nicht zulassen, dass Sie die Kosten eines Rechtsanwalts selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für eine Beratung und evtl. Vertretung für eine außergerichtliche Rechtsangelegenheit bei einem Rechtsanwalt zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass andere Hilfsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Außerdem darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein. Für diese Beratung steht dem Rechtsanwalt gegen den Recht- suchenden eine Gebühr von 15,-- EUR zu.

Zur Antragstellung sind mitzubringen:

  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Arbeitslosen-/Hartz IV- Bescheid
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (vollständig und sortiert), in denen die regelmäßigen Einnahmen (z.B. Gehalt usw.) und Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen usw.) kenntlich gemacht sind

Der Antrag kann selbst beim Amtsgericht gestellt werden (oder in eiligen Fällen durch den beratenden Rechtsanwalt).

Beabsichtigen Sie einen Beratungshilfeschein im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu beantragen,wird Ihnen empfohlen, sich bis spätestens 11.30 Uhr im Gericht einzufinden.

Weitere Unterlagen können verlangt werden.


Sie erreichen die zuständige Stelle:

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)

Telefon: 0731 / 70793 -214
Telefax: +49/9621/962410833

E-Mail: zivilabteilung@ag-nu.bayern.de

Hinweis:

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige

Erklärungen in Rechtssachen.

Weitere Informationen

Erhältlich ist der gebührenfreie Vordruck zusammen mit Ausfüllhinweisen
hier zum Download:

Verfahrensübersicht