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Amtsgericht Neu-Ulm

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Montag bis Freitag:
08.00 bis 12:00 Uhr

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 17
89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)

Telefon: 0731 / 70793-728
Telefax:  +49/9621/962410831

Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.


Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:

  • Testamenten
  • Betreuungsverfügungen
  • Anwaltsvergleichen
  • Schutzschriften
Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt.







Hinterlegungsgründe sind insbesondere:

  • Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
  • Kaution zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls
  • Erfüllung einer Forderung bei Gläubigerunsicherheit nach § 372 BGB
  • Erfüllung einer Forderung bei Annahmeverzug des Gläubigers
  • Hinterlegung zugunsten unbekannter Erben




Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages:

  • Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
  • Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
  • Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
  • Der ausgefüllte Antrag ist bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.

Voraussetzungen für die Auszahlung des hinterlegten Betrages: - alternativ -

  • Auszahlungsantrag eines Beteiligten und übereinstimmende Freigabeerklärungen aller weiteren Beteiligten,
  • Auszahlungsantrag und Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteil oder Beschluss), aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragsstellers ergibt.
  • Im Auszahlungsantrag ist die Bankverbindung für die Auszahlung anzugeben und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen

Verfahrensübersicht