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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Änderung der Faxnummern

Aufgrund einer technischen Umstrukturierung der Faxserver ändern sich die Faxnummern der bayerischen Gerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit). Die örtliche Vorwahl 08431 für Neuburg an der Donau wird ersetzt durch die Vorwahl von Amberg 09621 (Standort IT-Zentrum der bayerischen Justiz).

Bisher lauteten unsere Faxnummern 08431/588-XXX, diese werden abgeschaltet. Ab dem 01.11.2022 sind wir nur noch über die neuen Faxnummern +49 9621 96241-XXXX erreichbar. 

Wie erhält man Beratungshilfe?

  • Beratungshilfe steht Bürgern mit geringem Einkommen und Vermögen zu, das heißt, wenn nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen zu gewähren wäre. Sie ist nur zu gewähren, wenn die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig oder missbräuchlich ist, zudem muss es sich um eine auch im weitesten Sinne zu klärende Rechtsfrage handeln (§ 1 BerHG).
  • Sie ist keine Hilfe in den Angelegenheiten des täglichen Lebens oder allgemeine Hilfe beim Umgang mit Behörden oder anderen Institutionen.
  • Vorrangig sind andere Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsberatung (beispielsweise beim Jugendamt) zu nutzen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist diese in Anspruch zu nehmen. Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren über die Angelegenheit anhängig ist, kann Beratungshilfe nicht mehr gewährt werden. In einfachen Rechtsangelegenheiten erteilt auch das Amtsgericht Beratungshilfe.

Wie erhalten Sie einen Beratungsschein?

  • Anträge auf Beratungshilfe liegen im Flur des Amtsgerichts Neuburg aus, sie sind auch unter unten stehenden Links herunterzuladen.
  • Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Gewährung von Beratungshilfe unter unten stehenden Links.
  • Bei der Beantragung sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen, außerdem Nachweise über Zahlungsverpflichtungen wie Miete, wichtige Versicherungen oder Schulden. Auch das Vermögen ist vollständig anzugeben (Bankguthaben, Bausparer, Versicherungen etc.).
  • Sie müssen versichern, dass Ihre Angaben richtig sind, unrichtige Angaben können zur Aufhebung der Beratungshilfe führen und strafrechtliche Folgen haben.

Was ist noch zu beachten?

  • Würden Sie einen Anwalt einschalten, wenn Sie die hierfür entstehenden Kosten selbst zu tragen hätten?
  • Haben Sie ausreichend versucht, die Angelegenheit selbst im Rahmen Ihrer Möglichkeit zu erledigen?
  • Handelt es sich wirklich um eine Rechtsfrage? Für reine Schreibtätigkeiten kann kein Berechtigungsschein erteilt werden!

Keine Rechtsberatung durch Gericht

Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde. Dies ist im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) geregelt.

Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.

Hilfe in Gerichtsverfahren

  • Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder direkt anhängig gemacht werden soll, ist Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Sie können die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe aber auch selbst formlos beantragen, müssen dem Antrag jedoch das vollständig ausgefüllte Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse samt Belegen beifügen.
  • Formular und Hinweise hierfür finden Sie bei unten stehenden Links:

Verfahrensübersicht