Zivilverfahren
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Endziffer:
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Faxnummer: +49 9621 96241-1055
E-Mail: zivilabteilung@ag-nd.bayern.de
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Was sind Zivilsachen?
Allgemeine Begriffserklärung und Zuständigkeit der Amtsgerichte
Als Zivilsachen werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen bezeichnet, in denen privatrechtliche Ansprüche zu klären sind, beispielsweise Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, Ansprüche aus einem Mietverhältnis, Forderungen aus einem Kauf- oder anderen Vertrag, aber beispielsweise auch Ansprüche auf Duldung oder Unterlassung einer Handlung.
Stets zuständig ist das Amtsgericht bei Mietstreitigkeiten über Wohnraum.
Das Amtsgericht entscheidet über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000,00 Euro nicht übersteigt. Dieser Wert gilt bis zum 31.12.2025. Bitte beachten Sie dazu auch die nachfolgenden Hinweise zur Änderung der Zuständigkeit.
Zum 01.01.2026 Anhebung Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000,00 Euro
Zum 01.01.2026 wird der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen wie im § 23 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) genannt von 5.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro angehoben.
Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 318 des Jahres 2025 vom 11.12.2025 veröffentlicht.
Links für weitere Informationen
- Formulare zur Prozesskostenhilfe - Justizportal des Bundes und der Länder
- Informationen und Formulare zur Prozesskostenhilfe - Bundesministerium der Justiz
- Informationen zum Online-Mahnantrag für das Zentrale Mahngericht (für Bayern in Coburg) - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
- Webseite des Zentralen Mahngerichts Coburg
- Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise - Bayerisches Staatsministerium der Justiz