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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Ansprechpartner

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Sie erreichen uns wie folgt von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr:

Die Serviceeinheiten in Zivilsachen sind nach Endziffern (also die letzte Ziffer der laufenden Nummer des Aktenzeichens) aufgeteilt und wie folgt erreichbar:

Endziffer:

  • 1 - 2 - 3 - 7.........................................................................Telefon 08431 / 588-143
  • 4 - 5 - 6 - 8 - 9 - 0...............................................................Telefon 08431 / 588-159

Faxnummer: +49 9621 96241-1055

E-Mail: zivilabteilung@ag-nd.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Zu deren sicheren Übermittlung beachten Sie bitte die Hinweise unter Kontakt.



Was sind Zivilsachen?

Allgemeine Begriffserklärung und Zuständigkeit der Amtsgerichte

Als Zivilsachen werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen bezeichnet, in denen privatrechtliche Ansprüche zu klären sind, beispielsweise Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, Ansprüche aus einem Mietverhältnis, Forderungen aus einem Kauf- oder anderen Vertrag, aber beispielsweise auch Ansprüche auf Duldung oder Unterlassung einer Handlung.

Stets zuständig ist das Amtsgericht bei Mietstreitigkeiten über Wohnraum.

Das Amtsgericht entscheidet über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000,00 Euro nicht übersteigt. Dieser Wert gilt bis zum 31.12.2025. Bitte beachten Sie dazu auch die nachfolgenden Hinweise zur Änderung der Zuständigkeit.

Zum 01.01.2026 Anhebung Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000,00 Euro

Zum 01.01.2026 wird der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen wie im § 23 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) genannt von 5.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro angehoben.

Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 318 des Jahres 2025 vom 11.12.2025 veröffentlicht.

Verfahrensübersicht