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Vormundschaftsverfahren

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Telefax: 0851 / 3944053

E-Mail: familiengericht@ag-pa.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Informationen zum Vormundschaftsrecht

Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.

Aufgaben des Vormunds:
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten.
Das Familiengericht verpflichtet und berät den Vormund und führt die Aufsicht über seine Tätigkeit. Besondere Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts.

Verfahrensübersicht