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Zwangsvollstreckung

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Telefax: 09621/962414856

E-Mail: vollstreckung@ag-pa.bayern.de

Hinweis:
Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.

Allgemeine Informationen

Zwangsvollstreckung bedeutet die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs mittels staatlicher Zwangsvollstreckungsorgane.

Nach Erlass eines Vollstreckungstitels ist nicht automatisch gewährleistet, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet. Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Hierbei hat der Gläubiger (ehemals Kläger/Antragsteller) verschiedene Möglichkeiten, seinen Anspruch durchzusetzen.

Das Vollstreckungsgericht Passau ist neben anderen Zwangsvollstreckungsorganen zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Mobiliarvollstreckung), wenn dieser seinen Wohnsitz in der Stadt Passau oder dem Landkreis Passau hat. Davon zu unterscheiden sind Zwangsvollstreckungshandlungen, die dem Gerichtsvollzieher zugewiesen sind.

Zentrales Vollstreckungsgericht

Zum 01.01.2013 wurde das zentrale Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht in Hof eingerichtet, Altdaten wurden jedoch nicht übertragen. Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und für die Verwaltung der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern. Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)

Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können weder telefonisch noch schriftlich erteilt werden. Informationen zur vorzeitigen Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis finden Sie ausschließlich über eine Registrierung unter: www.vollstreckungsportal.de

Aufgabenbereiche

Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist insbesondere zuständig für:
  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungs-/Räumungsschutz
  • Entscheidung über Anträge auf Pfändungsschutz für Kontoguthaben
  • Entscheidung über Widersprüche des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieher
  • Erlass von Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

Formularverordnung

Bitte beachten Sie, dass die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Im Zuge der Einführung dieser neuen Verordnung wurden auch die Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Bundesministerium der Justiz umfassend überarbeitet.

Die neuen Formulare sind verbindlich. 

Auf der Seite www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare werden die neuen Formulare als ausfüllbare PDF's sowie die Hinweisblätter zum Download bereitgestellt. Zudem werden dort FAQ beantwortet.

Verfahrensübersicht