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Handelsregister

Geschäftsstelle

Telefon:

  • 0851 / 394360 - Zimmer 425 / 4. OG
  • 0851 / 394361 - Zimmer 425 / 4. OG
Telefax: 0851 / 3944057

E-Mail: Poststelle.Registergericht@ag-pa.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr der Registergerichte finden Sie hier:

Veröffentlichungen im Handelsregister

Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen des Registergerichts Passau erfolgen online im Registerportal der Länder [extern]

Seit dem 01.01.2007 dürfen Dokumente nur noch in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden (Ausnahme Vereinsregister); Artikel 1 EHUG, § 12 Abs. 2 HGB neuer Fassung.

Eine Übersendung in Papierform ist unzulässig und darf vom Registergericht nicht mehr anerkannt werden.

Die zur elektronischen Übermittlung seit dem 01.01.2007 erforderliche Software, den sogenannten EGVP-Client [extern] können Sie herunterladen.
Die genannte Internetseite beinhaltet auch nähere Informationen zum Hintergrund, zu den technischen Voraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Mitarbeiter des Registergerichts können Fragen zu Details des EGVP-Clients nicht beantworten; sehen Sie deshalb bitte von derartigen - auch telefonischen - Rückfragen ab.

Register

Bei den Amtsgerichten werden die folgenden öffentlichen Register geführt:

  • Handelsregister A
  • Handelsregister B
  • Partnerschaftsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Güterrechtsregister
  • Weitere öffentliche Register, die jedoch nur bei speziellen Amtsgerichten geführt werden (Luftfahrtregister, Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister, Schiffsbauregister)

Aufgabe der Register

Die wichtigste Aufgabe dieser öffentlichen Register ist die Erhöhung der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr.

Bestimmte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, sollen zuverlässig und vollständig "registriert" werden und jedermann jederzeit zugänglich sein. Das Handelsregister offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, wer ein Unternehmen vertritt oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit.
So kann es z.B. für das Einklagen oder das Vollstrecken einer Forderung unerlässlich sein zu wissen, wie eine Firma lautet, wer ihr Inhaber ist, wer gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft ist, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird oder auch welche Vermögensmasse für Verbindlichkeiten haftet.

Erteilung von Registerabschriften, Einsichtnahme

Wie erhalte ich einen Registerauszug?
Registerauszüge sowie Kopien von Aktenbestandteilen können entweder schriftlich oder per Fax 49 (0) 851/ 394-4057 beantragt werden.
Eine Antragstellung per Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich.

Wo und wie kann ich ein Registerblatt einsehen?

  • Die Einsicht in das
  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Güterrechtsregister
sowie in Teile der dazugehörigen Registerakten ist öffentlich.

Sie können die Einsicht persönlich beim Registergericht oder online vornehmen unter: Einsicht Registerblatt

Wie ist das Handelsregister aufgebaut?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen HRA und HRB eingeteilt
In HRA werden eingetragen:
  • der Einzelkaufmann (e.K., e.Kfm., e.Kfr. o.ä.) und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co.KG
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

In HRB werden eingetragen:
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • die Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Was wird in das Handelsregister eingetragen?
  • die Firma (=Name des Unternehmens), die einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten muss (z.B.: e.K., OHG, KG, AG, GmbH)
  • der Sitz
  • die inländische Geschäftsanschrift
  • eventuell empfangsberechtigte Person (nicht bei HRA)
  • Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen
  • der Unternehmensgegenstand (nicht bei Einzelkaufleuten, OHG und KG). Hier wird der Tätigkeitsbereich des Unternehmens zumindest in groben Zügen umschrieben. Er kann wirtschaftlicher (z.B. Handel mit Kraftfahrzeugen), aber auch nichtwirtschaftlicher (z.B. karitative Zielsetzung) Art sein.
  • das Grund- bzw. Stammkapital (bei AG, KGaA, GmbH und SE)
  • die allgemeine Vertretungsregelung
  • Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter (nicht: Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH und Mitglieder eines VVaG)
  • Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA, Geschäftsführer der GmbH, sonstige Leitungsorgane und Vertretungsberechtigte (z.B. Prokuristen) und deren eventuell besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform und -bei HRB- Beginn des Unternehmens
  • Kommanditisten und Betrag ihrer Hafteinlage
  • weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. Satzungsänderungen, Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Gesellschaft
  • das Erlöschen der Firma, die Löschung der Gesellschaft
Eintragungen von Amts wegen erfolgen in das Handelsregister nur in wenigen Fällen. Grundsätzlich wird das Handelsregistergericht nur aufgrund einer Anmeldung tätig, die elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen ist. Es muss also bei jeder Anmeldung ein Notar eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Handelsregister finden Sie unter:

Verfahrensübersicht