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Amtsgericht Schwabach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Betreuungsverfahren

Aufgaben des Betreuungsgerichts

Das Betreuungsgericht ist insbesondere zuständig für

  • die Anordnung, Überwachung und Aufhebung rechtlicher Betreuungen (§§ 1814 ff. BGB)
  • die Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringungen und freiheitsentziehender Maßnahmen (§ 1831 BGB)

Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der/die Betroffene seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann, dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht, und er/sie für diesen Fall keine Vorsorgevollmacht an einen Dritten erteilt hat. Für diese Angelegenheiten wird ihm/ihr dann ein gesetzlicher Vertreter (= Betreuer) bestellt.

Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Erreichbarkeit des Betreuungsgerichts

Sprechzeiten des Amtsgerichts:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (gerichtlich festgesetzte Termine außerhalb der Sprechzeiten bleiben hiervon unberührt)

Telefon: 09122/1807-0 (Vermittlung des Amtsgerichts)
Telefax: +499621962412827

Falls Sie eine Betreuung für einen Angehörigen / Bekannten anregen möchten oder bereits durch gerichtlichen Beschluss zum Betreuer bestellt wurden, finden Sie hier hilfreiche Formulare und Merkblätter.

Bei Fragen rund um das Thema Betreuung können Sie sich auch an die Betreuungsstellen der Stadt Schwabach (Tel. 09122/860-266 oder -267) oder des Landratsamtes Roth (Tel. 09171/81-0) wenden. 

Betreuungsvereine übernehmen im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich u. a. darum, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie informieren auch planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Weiterführende Informationen und ein Verzeichnis aller bayerischen Betreuungsvereine finden Sie unter folgendem Link:

https://www.stmas.bayern.de/betreuungsvereine/index.php

Online Formulare über das BayernPortal

Hinweis:

Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!

Verfahrensübersicht