Betreuungsverfahren
Betreuungsverfahren
Aufgaben des Betreuungsgerichts
Das Betreuungsgericht ist insbesondere zuständig für
- die Anordnung, Überwachung und Aufhebung rechtlicher Betreuungen (§§ 1814 ff. BGB)
- die Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringungen und freiheitsentziehender Maßnahmen (§ 1831 BGB)
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der/die Betroffene seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann, dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht, und er/sie für diesen Fall keine Vorsorgevollmacht an einen Dritten erteilt hat. Für diese Angelegenheiten wird ihm/ihr dann ein gesetzlicher Vertreter (= Betreuer) bestellt.
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Erreichbarkeit des Betreuungsgerichts
Sprechzeiten des Amtsgerichts:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (gerichtlich festgesetzte Termine außerhalb der Sprechzeiten bleiben hiervon unberührt)
Telefon: 09122/1807-0 (Vermittlung des Amtsgerichts)
Telefax: +499621962412827
Email: poststellebetreuungsgerichtschwabach@ag-sc.bayern.de
Falls Sie eine Betreuung für einen Angehörigen / Bekannten anregen möchten oder bereits durch gerichtlichen Beschluss zum Betreuer bestellt wurden, finden Sie hier hilfreiche Formulare und Merkblätter.
Bei Fragen rund um das Thema Betreuung können Sie sich auch an die Betreuungsstellen der Stadt Schwabach (Tel. 09122/860-266 oder -267) oder des Landratsamtes Roth (Tel. 09171/81-0) wenden.
Betreuungsvereine übernehmen im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich u. a. darum, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie informieren auch planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Weiterführende Informationen und ein Verzeichnis aller bayerischen Betreuungsvereine finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmas.bayern.de/betreuungsvereine/index.phpFormulare und Merkblätter
- Das Betreuungsrecht - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Meine Rechte als Betreuer und Betreuter - Der Ratgeber im Betreuungsfall
- Anregung einer Betreuung
- Merkblatt für Betreuer
- Merkblatt Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Anfangsbericht
- Betreuerbericht ohne Aufgabenkreis Vermögenssorge
- Betreuerbericht mit Aufgabenkreis Vermögenssorge
- Merkblatt über Aufwendungsersatz und Vergütung für ehrenamtliche Betreuer
- Antrag auf Aufwendungsersatz
- Merkblatt Rechnungslegung
- Rechnungslegung - Vermögensübersicht mit Angaben zu den persönlichen Verhältnissen
- Die Vorsorgevollmacht - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Muster Vorsorgevollmacht
- Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung / unterbringungsähnlicher Maßnahmen
- Selbstverwaltungserklärung
Online Formulare über das BayernPortal
Hinweis:
Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!
- Betreuungsanregung Sie können die Durchführung eines Betreuungsverfahrens beim zuständigen Betreuungsgericht online anregen.
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Vermögensverzeichnis
Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen.
Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. - Bericht über die Führung der Betreuung Rechtliche Betreuer können dem Betreuungsgericht einmal jährlich den Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der betreuten Person online übermitteln. Sofern die Verwaltung des Vermögens zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, kann auch die Vermögensübersicht online eingereicht werden.