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Amtsgericht Schwabach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Geschäftsstelle, zentrale Einsichts- und Auskunftsstelle, Grundbuchblattabschriften
Zimmer 020/E


Telefon: 09122 / 1807-140

Telefax: 09122 / 1807-200

Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt ist, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung

09122 / 1807-0.


Hinweis zur Grundsteuerreform

Eine Beteiligung der Grundbuchämter bei der Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Aktuelle Grundbuchauszüge sind zur Angabe der erforderlichen Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Beantwortung aller in diesem Zusammenhang eingehenden Anfragen ist die personelle Ausstattung bei den Grundbuchämtern nicht vorhanden.

Die in der von jedem Grundeigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform abzugebenden Erklärung notwendige Angabe von  Grundstücksgröße und Flurnummer dürfte jeder Haushalt in seinen Unterlagen (aus Kaufvertrag, Überlassungsurkunde etc.) verfügbar haben.

Ab 01.07.2022 wird von den Vermessungsämtern im Internet ein kostenloser Service angeboten werden, über den Flurnummer und Größe ohne großen Aufwand selbst zu ermitteln sein werden. Ansprechpartner für Auskünfte bezüglich der Grundstücksdaten ist das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Vermessungsamt).

Gleiches gilt, wenn in von den Finanzämtern versandten Aufforderungen Flurstücke genannt werden, die nicht mehr existieren (z. B. nach Wegfall in Flurbereinigungsverfahren usw. oder aufgrund von Zumessungen zu anderen Grundstücken oder Verschmelzungen).

Weiter erforderliche Angaben zur Wohnfläche können von den Grundbuchämtern ohnehin nicht beauskunftet werden.

Informationen gibt es bereits jetzt unter Grundsteuer (bayern.de) oder Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos - Steuerarten - Grundsteuer (bayern.de).


Formular

Online Formulare über das BayernPortal

Hinweis:

Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!

Verfahrensübersicht