Nachlassverfahren
Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist sachlich insbesondere zuständig für:
- Ermittlung und Feststellung von Erben
- Entgegennahme und die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft
- Erteilung von Erbscheinen
- Hinterlegung von Testamenten
NICHT zuständig ist das Nachlassgericht jedoch für die
- Berechnung und Verteilung/Auseinandersetzung des Nachlasses
- Berechnung/Geltendmachung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
- Berechnung oder Auskünfte zu der Erbschaftssteuer
- Beratung über inhaltliche Gestaltung von Testamenten
- Beratung über laufende/abgelaufene Fristen im Falle einer Erbausschlagung
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten der Erben untereinander
Sprechzeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Für eine Ausschlagungserklärung ist unbedingt eine vorherige telefonischeTerminvereinbarung mit dem/der zuständigen Rechtspfleger(in) erforderlich.
Sie können die Erbausschlagung auch vor einem Notar erklären. Die Beurkundungsgebühr entspricht der des Gerichts.
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht. Generell darf das Nachlassgericht keine Rechtsberatung erteilen.
Eine vorherige telefonische Terminabsprache mit der Nachlassabteilung ist in jedem Fall dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen. Insbesondere sollten Sie sich vorab informieren, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Verstorbenen.
Buchstaben:
C, E, G, L, M, U - Telefon 09122 / 1807-133
H, J, S, Sch - Telefon 09122 / 1807-130
B, V - Telefon 09122 / 1807-128
F, Q, R, T - Telefon 09122 / 1807-129
K, N, O, X, Y - Telefon 09122 / 1807-135
A, I, P, W, Z - Telefon 09122 / 1807-235
D, St - Telefon 09122 / 1807-229
Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt ist, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung 09122 / 1807-0 um mit dem zuständigen Vertreter verbunden zu werden.
Fax: 09122/1807-199 (Vermittlung)
Email: poststellenachlassgerichtschwabach@ag-sc.bayern.de
HILFREICHE INFORMATIONEN
Online-Formulare über das BayernPortal
Hinweis:
Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!
- Anfrage nach Erben Sie können sich beim Nachlassgericht online erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.
- Terminsanfrage zur Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses bei Gericht Sie können dem Nachlassgericht online mitteilen, dass Sie einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen und um einen Termin zur Entgegennahme Ihres Erbscheinsantrags/Antrags auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder die Übersendung der Nachlassakte an das Nachlassgericht an Ihrem Wohnort zur Protokollierung Ihres Antrags bitten.