Familienverfahren
Geschäftsstelle einschließlich Güterichterverfahren
Tel: 09122/1807-0 (Vermittlung des Amtsgerichts)
Telefax für alle Geschäftsstellen: +499621962412635
Email: poststellefamiliengerichtschwabach@ag-sc.bayern.de
Die Zeugenbetreuungsstelle finden Sie im 1. Stockwerk, Zimmer 111, Tel. 09122 / 1807-159 und im 2. Stockwerk, Zimmer 214, Tel. 09122 / 1807-185.
Hinweis:
Die Parkmöglichkeiten vor dem Gerichtsgebäude sind sehr eingeschränkt.
Insbesondere an Verhandlungstagen ist damit zu rechnen, dass keine freien Parkplätze zur Verfügung stehen.
In 5 Minuten Gehentfernung, am Bahnhof Schwabach, Zufahrt über die Bahnhofstraße, und in der Angerstraße finden Sie kostenfreie Großparkplätze.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter dem Link zum Datenschutz:
Formulare
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
- Beiblatt Antrag Gewaltschutzgesetz
- Erstantrag Verfahrenskostenhilfe
- Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe
- Antrag auf gerichtliche Genehmigung der angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahme = Für die Eltern.pdf
- Anregung zur gerichtlichen Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme = Für die Einrichtung
- Ärztliches Zeugnis
- Antrag Begl. Abschrift Entscheidung
Online-Formulare über das BayernPortal
Hinweis:
Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!
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Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher)
Sie können nach einem Termin bei Gericht eine Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen.
Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.
Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.