Zwangsvollstreckung
Geschäftsstelle und Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis
Zimmer 207/II
Telefon: 09122 / 1807-176, -177 und -277
Telefax: +499621962413400
Email: poststellevollstreckungsgericht@ag-sc.bayern.de
Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt ist, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung 09122/1807-0.
Zum 01.01.2013 wurde ein zentrales Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht in Hof eingerichtet, Altdaten wurden jedoch nicht übertragen. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis mit Stand bis zum 31.12.2012 werden weiterhin vom Amtsgericht Schwabach erteilt, Einträge ab 01.01.2013 sind über das Vollstreckungsportal des Zentralen Vollstreckungsgerichts Hof abzurufen. Die Einsicht erfolgt ausschließlich über das Internet, ist bundesweit und kostenpflichtig und erfordert eine vorherige Registrierung. Eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person ist daher nur bei Abfrage der Schuldnerverzeichnisse beider Gerichte zu erlangen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter dem Link zum Datenschutz:
Hinweise
Formulare
Online-Formulare über das BayernPortal
Hinweis:
Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!
- Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto Sie können eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für Ihr Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) online beantragen. Dies gilt auch, wenn zusätzlich zu Ihrem Konto Ihr Einkommen gepfändet ist. Wenn Sie einmalige unpfändbare Bezüge erhalten, können Sie eine einmalige Erhöhung des Freibetrags beantragen.
- Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung Sie können die Erhöhung des Pfändungsfreibeitrags bei einer Einkommenspfändung beim Gericht, das die Pfändung Ihres Einkommens angeordnet hat, online beantragen.