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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Handelsregister

Das Registergericht befindet sich im
Justizzentrum Herzog-Otto-Str. 1
Haus D

Registereinsicht/Registerauszüge: Zimmer D 60 (Erdgeschoss)

Telefon: 0861 / 56523

Fax: +499621962411858

E-Mail: registergericht@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Registergericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung

Zuständigkeit

Das Registergericht ist zuständig für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen:

  •  Handelsregister: Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und   Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE)
  •  Partnerschaftsregister: Partnerschaftsgesellschaften
  •  Genossenschaftsregister: Genossenschaften (eG)
  •  Gesellschaftsregister (GsR)
  •  Vereinsregister: Vereine (e.V.)
  •  Güterrechtsregister: Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern

Antrag auf Eintragungen

Seit 01.01.2007 müssen Dokumente zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden (Art. 1 EHUG, § 12 Abs. 2 HGB).

Eine Übersendung in Papierform ist grundsätzlich unzulässig und kann vom Registergericht nicht mehr anerkannt werden.

Einsicht und Auskunft aus den Registern

Die Einsicht in das

  • Handelsregister (AG, GmbH, OHG, KG, Einzelkaufmann)
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Gesellschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Güterrechtsregister
ist öffentlich und kann jederzeit während der Sprechzeiten im Geschäftszimmer D 60 oder auch online über das gemeinsame Registerportal der Länder www.handelsregister.de erfolgen.

Telefonische Auskünfte aus den Registern werden nicht erteilt.


Auskünfte und Veröffentlichungen

Informationen aus dem Handels-, Genossenschafts,- Partnerschafts- und Vereinsregister, sowie die Registerbekanntmachungen im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem können Sie selbst abrufen und direkt ausdrucken

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das gemeinsame Registerportal der Länder kostenfrei.


Registerausdruck

Ein Registerausdruck kann persönlich, schriftlich bzw. per Fax oder nach entsprechender Anmeldung online beantragt werden.

Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.

Kosten eines Registerausdrucks:

  • nicht amtlicher Ausdruck: 10 Euro
  • amtlicher Ausdruck: 20 Euro

Hinweis zu Kostenrechnungen

Kurz nach einer Eintragung in das Handelsregister werden häufig amtlich aussehende Rechnungen für Eintragungen in private Register verschickt. Bei diesen Rechnungen handelt es sich nicht um die Rechnung für die Eintragung in das öffentliche Handelsregister.

Der Bundesanzeiger Verlag hält unter folgendem Link eine Liste der dort bekannten Absender solcher Rechnungen vor: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/howto-data-statistics

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auch Kostenrechnungen erstellt werden, welche angeblich von der Landesjustizkasse Bamberg kommen, jedoch mit einer falschen Kontoverbindung versehen sind.

Rechnungen erhalten Sie ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg. Deren korrekte Kontoverbindung lautet: Bayerische Landesbank München, IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19, BIC: BYLADEMMXXX

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