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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Die Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichts befindet sich im Justizzentrum

Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 262 im 2. Stock


Telefon: 0861 / 56572

Fax: +499621962411859

E-Mail: zwangsversteigerungsgericht@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Versteigerungsgericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Traunstein ist zuständig für Zwangsversteigerungen von Grundstücken, die in den Bezirken der Amtsgerichte Traunstein und Laufen liegen.

Wichtige Information

Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen in Zwangsversteigerungsverfahren ( § 39 Abs. 1 ZVG) erfolgt ab 01.01.2016 ausschließlich auf der Internetplattform "ZVG-Portal". Hier werden alle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Traunstein veröffentlicht.
Eine Kurzinformation wird zusätzlich im Traunsteiner Tagblatt veröffentlicht, diese erfolgt regelmäßig in der Samstagausgabe.

Die Internetveröffentlichung der Termine und die Kurzbeschreibung der Objekte erfolgt ohne Gewähr. Da Versteigerungstermine kurzfristig ausfallen können, sollte vor einer Terminswahrnehmung ausnahmslos beim Vollstreckungsgericht Traunstein (Tel. 0861/ 56-572) telefonisch nachgefragt werden, ob der betreffende Versteigerungstermin auch tatsächlich stattfindet.

Die Beschreibung der Objekte wird aus dem jeweiligen Wertgutachten entnommen, das auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts während der üblichen Geschäftszeiten jeweils von Montag mit Freitag vormittags eingesehen werden kann

Telefonische Auskünfte zu den Gutachten und Gläubigern sind nicht möglich.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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