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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zeugenbetreuungsstelle

Dem Zeugen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Die Zeugenpflicht ist eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht. Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden. Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf Ihrer Ladung.

Die Aufforderung, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen, verlangt ein Opfer an Zeit, sie kann aber auch mit Aufregung, Scheu und ernster Betroffenheit verbunden sein. Unter Umständen kann es zu Wartezeiten kommen, obwohl sich das Gericht bemüht, dies zu vermeiden. Auch kann es sein, dass der Zeuge zum Ablauf des Verfahrens Fragen hat. Um dem Zeugen hier entgegenzukommen, steht den Zeugen beim Landgericht Bayreuth ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Beim Landgericht Bayreuth ist eine Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den für eine Verhandlung als Zeugen geladenen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für allgemeine Fragen, die in Zusammenhang mit der Ladung als Zeuge entstehen können, zur Verfügung zu stehen.

Die Ansprechpartner für die Zeugenbetreuung können über die zentrale Rufnummer 0921/504-0 erfragt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen können Sie der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz "Als Zeuge vor Gericht" entnehmen.

Verfahrensübersicht