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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.


Es besteht am Landgericht München I neben den aufgelisteten Verfahren ein Dienstgericht für die Richter des Oberlandesgerichtsbezirks München und eine Zuständigkeit für Baulandsachen.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit finden Sie in der linken Navigationsleiste unter dem Punkt Gerichtsbezirk.

Die Zuständigkeit innerhalb des Gerichts richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Bei bereits anhängigen Verfahren können Sie die Nummer der jeweils zuständigen Kammer aus der ersten Ziffer des vergebenen Geschäftszeichens ersehen. Das darauf folgende Kürzel bezeichnet die Art der Kammer (O, OH, S, T = Zivilkammer, HK O, HK OH = Handelskammer, Rest = Strafkammer).

Für geeignete Verfahren wird darüber hinaus das Güterichterverfahren angeboten.

Sie wurden als Zeuge zu einem Zivil- oder Strafprozess geladen? Hier erhalten Sie diesbezügliche allgemeine Informationen.

Sie wollen einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG stellen? Hier erhalten Sie diesbezügliche nähere Informationen.

Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg


Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19


Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19


Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19


Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.


Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z. B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen, wie z. B.
§ 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

Geschäftsverteilungsplan 2024

Weitere Verfahren bei anderen Gerichten

Im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts München I gibt es keine an ein anderes Gericht abgegebenen (externen) Verfahren. Vielmehr wurden gemäß der "Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz" (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz - GZVJu) vom 16. November 2004, GVBl. 2004 S. 471, zahlreiche Verfahren in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, im Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Wertpapierrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht oder nach dem Baugesetzbuch aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Gerichte dem Landgericht München I übertragen. Näheres entnehmen Sie bitte der GZVJu vom 16. November 2004. Ferner ist das Landgericht München I gem. § 72 Abs. 2 GVG für Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen (WEG) für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München zuständig.

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)