Justizfachwirtedienst
Berufsbild
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.
Sie werden eingesetzt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
- als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines/r Richters/in, Staatsanwalts/in oder Rechtspflegers/in in einer Serviceeinheit,
- als unabhängige Urkundsbeamtin oder unabhängiger Urkundsbeamter,
- für die Geschäftsstellenverwaltung,
- für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,
- für die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten),
- zur Erledigung des anfallenden Schreibwerks.
Die Tätigkeit in den Abteilungen erstreckt sich neben der Protokollführung insbesondere auf die Aktenverwaltung. Dazu gehört hauptsächlich das Anlegen, die Führung und die Verwahrung der Akten sowie die Bearbeitung eingehender Post. Daneben ist das gesamte Schreibwerk (Urteile, Beschlüsse, Ladungen etc.) zu fertigen und hinauszugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Parteiverkehr. Hier werden Auskünfte erteilt, Anträge aufgenommen und die Beteiligten über den Stand des Verfahrens informiert. In der Justizverwaltung sind die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte z. B. in Personal-, Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten tätig oder mit IT-Aufgaben befasst.
Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
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Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Justizfachwirtedienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie sollten Interesse am Beruf haben, engagiert, verantwortungsbereit, teamfähig, kommunikativ und verschwiegen sein sowie Freude am Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung haben.
Voraussetzung für die Beschäftigung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt ist die erfolgreiche Ableistung eines 2-jährigen Vorbereitungsdienstes. Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer- einen mittleren Schulabschluss, einen qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann,
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die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
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Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
- charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
- gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
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Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
- an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht hat.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern.
Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Justiz
Weitere Einstellungsvoraussetzung ist die Fähigkeit, im PC-Tastschreiben eine zehnminütige Abschrift von einer Langschriftvorlage in der Geschwindigkeit von 180 Anschlägen je Minute zu fertigen.
Der Schreibnachweis muss spätestens zum Ende des ersten Ausbildungsjahres vorliegen. -
Sie werden als Justizsekretäranwärterin bzw. Justizsekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.
Die Anwärter des Justizfachwirtedienstes absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes vier fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte beim Amtsgericht, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft.-
Theoretische Ausbildung:
In den fachtheoretischen Lehrgängen (Lehrgang A - 14 Wochen, Lehrgang B - 14 Wochen, Lehrgang C - 10 Wochen, Abschlusslehrgang - 1 Woche) werden die zur Erfüllung der Geschäfte des Justizfachwirtedienstes, insbesondere zur Tätigkeit in den Serviceeinheiten, erforderlichen Rechtskenntnisse, IT-Anwendungen und Schlüsselkompetenzen, unter anderem auch durch handlungsorientierte Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten, Planspiele, Projekte, Referate etc. praxisnah vermittelt.
Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz zur Verfügung gestellt.
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Praktische Ausbildung:
Zwischen den fachtheoretischen Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung am Amtsgericht, am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft. Hier sollen die Anwärter alle Abteilungen kennen lernen und die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.
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Prüfung:
Im Anschluss an den Abschlusslehrgang wird die Qualifikationsprüfung durchgeführt. In 5 Klausuren à zwei Stunden, einer Klausur à vier Stunden und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Justizfachwirt/in nachweisen, ob er nach seinen Kenntnissen und seinem praktischen Geschick für den Justizfachwirtedienst geeignet ist.
Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Justiz
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Theoretische Ausbildung:
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Nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Auswahlverfahrens durch den Bayerischen Landespersonalausschuss erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen für das Bewerbungsverfahren.
Im 2. Chance-Verfahren:
Nach Prüfung Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen für das Bewerbungsverfahren.
Bitte senden Sie vorab folgende Unterlagen- Ihren Lebenslauf (mit Angabe der Wohnanschriften der letzten 5 Jahre sowie Angabe (aller) Staatsangehörigkeiten)
- eine Kopie des Schulabschlusses oder des letzten Jahreszeugnisses und
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siehe Downloads
- das Bewerbungsformular
- das Formblatt Erklärungen
- die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue
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den Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- den Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zu Scientology
auf dem Postweg anHerrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts München
Sachgebiet Aus- und Fortbildung
Prielmayerstraße 5
80335 MünchenDie übrigen Unterlagen bringen Sie bitte im Original zum Vorstellungsgespräch mit.
Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Fristen zur Vorlage der erforderlichen Einstellungsunterlagen.
Welche Unterlagen für die Einstellung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (siehe Downloads).
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen des Sachgebiets Aus- und FortbildungFrau Göggelmann, Rechtspflegeinspektorin
Telefon: 089/5597 7501Frau Pavlovic, Rechtspflegerätin
Telefon: 089/5597 7536E-Mail: bewerbungjustizfachwirt@olg-m.bayern.de
zur Verfügung.
Downloads
- Bewerbungsformular (Anlage 1)
- Bewerbungsformular 2CV (Anlage 2)
- Formblatt Erklärungen (Anlage 3)
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Anlage 4)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue (Anlage 5)
- Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen (Anlage 6)
- Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zu Scientology (Anlage 7)
- Merkblatt Einstellungsunterlagen (Anlage 8)
- Merkblatt Einstellungsunterlagen 2CV (Anlage 9)
- Merkblatt Führungszeugnis (Anlage 10)
- Schematische Übersicht (Anlage 11)
Weitere Informationen
Justizfachwirte, Berufe und Stellen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)