Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Die Einreichung von elektronischen Dokumenten ist formwirksam nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Nicht zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung per E-Mail.
Formwirksame Übermittlung ist über folgende Wege möglich:
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▸ BayernPortal / BayernID (kostenfrei)
Das Oberlandesgericht München im BayernPortal
Registrierung über die BayernID unter https://id.bayernportal.de/de/welcome
Weiterführende Informationen hierzu sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales verfügbar.
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▸MJP - "Mein Justizpostfach" (kostenfrei)
Registrierung unter https://mjp.justiz.de/#/Zur Registrierung wird eine BundID benötigt, die insbesondere durch den Einsatz der Online-Funktion des Personalausweises unter folgender Adresse eingerichtet werden kann: https://id.bund.de/de.
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▸Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Die einmalige Einrichtung und Registrierung eines eBO erfolgt aktuell über kostenpflichtige Anwendungen bzw. Software; Informationen unter:
https://justiz.de/ervvoe/textordner_fuer_buerger/index.php#uebermittlung
Sie finden detaillierte Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.