Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Die Einreichung von elektronischen Dokumenten ist formwirksam nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Nicht zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung per E-Mail. 

Formwirksame Übermittlung ist über folgende Wege möglich:

Sie finden detaillierte Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.