Elektronischer Rechtsverkehr und Online-Formulare
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Die Einreichung von elektronischen Dokumenten ist formwirksam nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Nicht zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung mittels einfacher E-Mail.
Formwirksame Übermittlung ist über folgende Wege möglich:
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▸ BayernPortal / BayernID (kostenfrei)
Das Oberlandesgericht München im BayernPortal
Registrierung über die BayernID unter https://id.bayernportal.de/de/welcome
Weiterführende Informationen hierzu sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales verfügbar.
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▸MJP - "Mein Justizpostfach" (kostenfrei)
Registrierung unter https://mjp.justiz.de/#/Zur Registrierung wird eine BundID benötigt, die insbesondere durch den Einsatz der Online-Funktion des Personalausweises unter folgender Adresse eingerichtet werden kann: https://id.bund.de/de.
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▸Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Die einmalige Einrichtung und Registrierung eines eBO erfolgt aktuell über kostenpflichtige Anwendungen bzw. Software; Informationen unter:
https://justiz.de/ervvoe/textordner_fuer_buerger/index.php#uebermittlung
Sie finden detaillierte Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Online-Antrag auf Zeugenentschädigung
Vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladene Zeugen
haben einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser kann über den folgenden Link
über das BayernPortal beantragt werden:
Antrag auf Zeugenentschädigung-BayernPortal
Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.
Weitere Informationen zur Zeugenentschädigung, beispielsweise zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf der Antragstellung, finden Sie ebenfalls auf den Seiten des BayernPortals.