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Oberlandesgericht München

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Elektronischer Rechtsverkehr und Online-Formulare

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Die Einreichung von elektronischen Dokumenten ist formwirksam nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Nicht zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung mittels einfacher E-Mail. 

Formwirksame Übermittlung ist über folgende Wege möglich:

Sie finden detaillierte Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Online-Antrag auf Zeugenentschädigung

Plakat Zeugenentschädigung

Vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladene Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser kann über den folgenden Link über das BayernPortal beantragt werden:

Antrag auf Zeugenentschädigung-BayernPortal

Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.

Weitere Informationen zur Zeugenentschädigung, beispielsweise zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf der Antragstellung, finden Sie ebenfalls auf den Seiten des BayernPortals.