Justizvollzugsanstalt Nürnberg
Anschrift:
Mannertstraße 6
90429 Nürnberg
Telefon: (0911) 982372-0
E-Mail:
poststelle.n@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.n@jv.bayern.de
Außenstelle Lichtenau:
Herpersdorfer Straße 1
91586 Lichtenau
Telefon: (09827) 927170
E-Mail:
Jugendarrestanstalt:
Mannertstraße 36
90429 Nürnberg
Telefon: (0911) 982372 -480
E-Mail:
-
Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
Wichtiger Hinweis: Zahlungsempfänger ist die Landesjustizkasse Bamberg.
BayernLB
Blz.: 700 500 00
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMAuf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:
-
Name und Vorname des Gefangenen
-
Geburtsdatum
- Nürnberg
-
Zweck der Einzahlung (Sondergeld oder Eigengeld)
Folgende Einzahlungen sind möglich:
Sondergeld 1 (früher Paketersatzeinkauf)
Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke)
Eigengeld
Ohne die Bezeichnung bzw. "Sondergeld 1 oder 2" wird das Geld als Eigengeld gebucht.
Dreimal im Jahr kann der Gefangene vom Sondergeld 1 einkaufen:- Ostern*
- Weihnachten*
- zu einem vom Gefangenen frei zu bestimmenden Zeitpunkt zu den jeweils festgesetzten Beträgen.
*Gefangenen, die nicht einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören, kann anstelle des Weihnachts- und des Ostereinkaufs je ein Sondereinkauf zu einem anderen Zeitpunkt gestattet werden.
Das Sondergeld für Ostern und Weihnachten kann frühestens 8 Wochen vor den Terminen eingezahlt werden. Es muss vom Gefangenen innerhalb von 4 Wochen vor oder nach den Terminen für den Sondereinkauf beantragt werden; ansonsten wird es auf Eigengeld umgebucht und kann somit nicht mehr für den Sondereinkauf verwendet werden.
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Geldzusendungen im Brief oder Bareinzahlungen sind unzulässig! -
Name und Vorname des Gefangenen
-
Justizvollzugsanstalt Nürnberg
Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Nürnberg im Hinblick auf die Coronapandemie:
Besucher-Informationsblatt CoronavirusAnsonsten gilt: Um unnötige Wartezeiten beim Besuch zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung der Besuchsräume zu gewährleisten, ist ab dem 01.03.2017 der Besuch von Gefangenen in der JVA Nürnberg nur noch nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Zum Besuch von Strafgefangenen werden nur Personen zugelassen, die in der Besucherkartei des Gefangenen eingetragen sind. Für Besuche von Gefangenen, die der richterlichen Kontrolle unterliegen (U-Gefangene), benötigen Sie einen Sprechschein vom zuständigen Gericht.
Es ist nicht zulässig, mehrere Gefangene gleichzeitig zu besuchen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen.
Die Terminvereinbarung ist zu folgenden Zeiten unter folgenden Rufnummern möglich:
jeden Dienstag und Donnerstag, ausgenommen an Feiertagen,
von 07:45 Uhr – 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Frauen: U- und Strafhaft: 0911/982372468
Männer: Strafhaft: 0911/982372351
Männer: Untersuchungshaft: 0911/982372446
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur Auskunft, wer nachfolgende Angaben macht:
- Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers/der Anruferin
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
Die Besucher müssen mindestens 30 Minuten vor Beginn des Besuches anwesend sein.
Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen. Hierzu ist ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Amtliche Lichtbildausweise sind z. B. der Reisepass gem. dem PassG, der Personalausweis gem. dem PersAuswG oder der Ausweisersatz nach dem AufenthG. Die Vorlage eines Führerscheins oder anderweitiger Dokumente (wie z. B. Studenten- / Schülerausweis o.ä.) genügt nicht.Außenstelle Lichtenau
Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Nürnberg - Außenstelle Lichtenau - im Hinblick auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus:
Besucher-Informationsblatt CoronavirusIn der Außenstelle Lichtenau ist ab sofort eine telefonische Voranmeldung der Besuche zwingend erforderlich und kann täglich in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer 09827 / 927170 erfolgen.
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Besuchszeiten Männer-, Untersuchungshaft- und Frauenanstalt:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Besuchsende Montag 12:15 Uhr
18:45 Uhr
19:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr
11:00 Uhr
12:30 Uhr
15:45 Uhr
16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:00 Uhr
12:30 Uhr
15:45 Uhr
16:30 Uhr
1. Samstag im Monat
08:00 Uhr
11:00 Uhr
12:30 Uhr
15:45 Uhr
An Sonn- und Feiertagen findet kein Besuch statt.
Einlass-Schluss ist eine Stunde vor Besuchsende.
Besuchszeiten Außenstelle Lichtenau:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Besuchsende Dienstag
14:00 Uhr
15:30 Uhr
16.00 Uhr
Freitag
16:00 Uhr
18:30 Uhr
19:30 Uhr
Einlass-Schluss ist eine Stunde vor Besuchsende.
Besucher werden gebeten, 15 Minuten vor dem Besuchstermin in der Justizvollzugsanstalt einzutreffen. Im Falle von Verspätungen wird die Besuchszeit entsprechend gekürzt.
Bitte beachten Sie die Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Polizei und andere Amtspersonen für weibliche Gefangene:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:00 Uhr
Bitte beachten Sie die Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Polizei und andere Amtspersonen für männliche Gefangene:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:30 Uhr
13:00 Uhr
15:15 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:30 Uhr
13:00 Uhr 13:30 Uhr Eine Terminvereinbarung ist für Amtspersonen unter 0911/982372-362 möglich und zwar:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr,
Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr.
U-Haft:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Besuchsende Montag - Freitag 08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
15:00 Uhr
16:00 Uhr
Einlass-Schluss ist eine Stunde vor Besuchsende.
Eine Terminvereinbarung ist für Amtspersonen unter 0911/982372-448 möglich und zwar:
Montag bis Freitag von 8:00 - 10:00 Uhr und von 13:00 - 14:00 Uhr.
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Die Mitnahme und Nutzung elektronischer Kleingeräte (Notebook, Laptop, Tablet etc.) in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg ist Rechtsanwälten/Verteidigern, Polizei- und Justizbediensteten sowie anderen hoheitlich tätigen Amtspersonen (m/w/d) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen Unterzeichnung einer Belehrung gestattet.
Das Gerät darf nur zu dem den Verteidiger-/Sonderbesuch begründeten Zweck eingesetzt werden.
Eine entsprechende Erklärung muss beim ersten Besuch unterzeichnet werden.
Jedes eingebrachte Gerät muss bei jedem Besuch der Justizvollzugsanstalt Nürnberg selbstständig an der Torwache schriftlich oder mündlich angemeldet und beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt dort unaufgefordert wieder vorgezeigt werden.
Das elektronische Gerät darf dem Gefangenen nicht zur Benutzung überlassen werden. Jede Kontaktaufnahme mittels eines elektronischen Geräts von oder nach außen ist untersagt. Das Gerät darf nicht mit einer SIM-Karte versehen sein.
Eingebaute Kommunikationseinrichtungen (Internet, Telefonmöglichkeiten, Bluetooth etc.) dürfen für die Zeit der Anwesenheit innerhalb der Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt Nürnberg nicht verwendet werden.
Das Einbringen von Mobiltelefonen jeder Art (z.B. Handy, Smartphone) oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Smartwatch) ist nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Justizvollzugsanstalt Nürnberg den Widerruf der Gestattung sowie die Einleitung standesrechtlicher, zivilrechtlicher sowie ordnungswidrigkeits- und strafrechtlicher Schritte vor.
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Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Nürnberg -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Nürnberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt der JVA Nürnberg für DritteInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Außenstelle Lichtenau können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt der Jugendarrestanstalt Nürnberg für DritteHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt der JVA Nürnberg zur VideoüberwachungInformationsblatt der Außenstelle Lichtenau zur Videoüberwachung
Informationsblatt der Jugendarrestanstalt Nürnberg zur Videoüberwachung
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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