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Amtsgericht Erlangen

Betreuungsverfahren

Betreuung Erlangen2

Eine Betreuung wird für Erwachsene eingerichtet, wenn diese aufgrund ihrer körperlichen oder mentalen Verfassung ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst regeln können.
In diesem Fall wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, dessen Handeln -speziell im finanziellen Bereich- vom Gericht überwacht wird.

Es ist aber auch unsere Aufgabe bei Problemen zu unterstützen und zu helfen, wo uns dies möglich ist. Hierzu gibt es ein persönliches Gespräch mit dem Betreuer, welches nach seiner Bestellung mit ihm geführt wird.

Sprechzeiten / telefonische / Fax - Erreichbarkeit des Betreuungsgerichts


Mo. - Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Welche Serviceeinheit zuständig ist, lässt sich an der Referatskennzahl ("Vorzahl") im Aktenzeichen (1. Ziffer vor der römischen "XVII", z.B. 3 XVII), sowie der Endziffer des Aktenzeichens z.B. 3 XVII 301/18) feststellen.

Die Durchwahlnummer hängen Sie unserer Kopfnummer an. Diese lautet 

09131/782-


Vorzahl 1: -320 (Endziffer 3-0); -316 (Endziffer 1, 2)        

                       

Vorzahl 2: -311 (Endziffer 1-7); -334 Endziffer 8-0)        

                         

Vorzahl 3: -314 (Endziffer 7-0); -334 (Endziffer 3-6); -316 (Endziffer 1, 2)        

                       

Vorzahl 4: -318 (Endziffer 3-0); -320 (Endziffer 1-2)        

                       

Vorzahl 5: -312 (Endziffer 1-6); -314 (Endziffer 7-0)        

                       

Vorzahlen 6/7: -320 

                       

Vorzahl 8: -317         


Per Fax sind wir leider nicht mehr erreichbar. Dies hat mit datenschutzrechtlichen Bedenken beim Faxversand zu tun. 

Sie erreichen uns per Brief oder über den elektronischen Rechtsverkehr. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ejustice.bayern.

                        

Vorsorgevollmacht - Vermeiden einer Betreuung

Die Vorsorgevollmacht kann -je nach Umfang- eine Betreuung ersetzen und somit überflüssig machen. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann -auch bei bereits bestehender Betreuung- eine solche Vollmacht erteilt werden.

Nähere Informationen inkl. einem Vordruck enthält die Broschüre des Justizministiums, die kostenfrei zum Download bereitsteht.

Verfügen Sie z.B. über ein Grundstück, ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, kann der Bevollmächtigte nur dann wirksam Änderungen oder Verkäufe vornehmen, wenn die Vorsorgevollmacht notariell oder durch die Betreuungsstelle bei Stadt oder Landratsamt beglaubigt worden ist.

Formulare und Anträge

Folgende Formulare können auch am Bildschirm ausgefüllt werden:

FAQ Berufsbetreuer zur elektronischen Akte, Stand 01.01.2023
  • Seit Montag, dem 11.10.2021 arbeitet das Betreuungsgericht Erlangen mit der elektronischen Akte. Eingehende Post wird eingescannt, Papierakten werden nicht mehr geführt.

  • Können Rechnungslegungen künftig elektronisch eingereicht werden?

    Rechnungslegungen bis Oktober bitte in jedem
    Fall in Papierform. Ab Oktober können Sie wählen, wobei uns die
    Papiereinreichung lieber wäre, aber wir auch mit einer elektronischen
    Einreichung klarkommen werden.

  • Ihre Software bietet keine Integration der De-Mail an. Kann stattdessen über EGVP eingereicht und empfangen werden?

    EGVP ist die sichere Lösung und wird auch von unserem EDV-Programm unterstützt. Auch über eine De-Mail-Adresse ist eine Kommunikation möglich. 

    Bitte denken Sie daran der Abteilung Änderungen Ihrer EGVP- oder De-Mail-Adresse genauso mitzuteilen, wie die Änderung einer Postadresse. 

  • Bei einer Einreichung mit De-Mail bitte nur das Aktenzeichen in den Betreff schreiben. Dies erleichtert die Zuordnung.

    Ein gesondertes Anschreiben ist nicht nötig und verkompliziert nur unnötig das zur-Akte-nehmen. Es reicht die Übersendung des pdf-Dokuments.

Verfahrensübersicht