Zivilverfahren
Die Zivilabteilung ist zuständig zur Verhandlung von Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (darüberliegende Streitwerte werden vor dem Landgericht verhandelt, bei welchem Anwaltszwang besteht) bzw. für Mietrechtsstreitigkeiten unabhängig von der Höhe des Streitwerts.
-
Die Serviceeinheiten der Zivilabteilung sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar.
Welche Serviceeinheit zuständig ist, lässt sich an der Referatskennzahl ("Vorzahl") im Aktenzeichen (Ziffer vor dem Buchstaben z.B. 3 C) feststellen.
Die unten angegebene Durchwahlnummer hängen Sie unserer Kopfnummer an. Diese lautet
09131/782-
-
Vorzahlen 1, 2, 4, 6, 7, 115, 215: -421
-
Vorzahlen 3, 5, 10: -410
-
Vorzahl 11: -415
-
Vorzahlen 1, 2, 4, 6, 7, 115, 215: -421