Familienverfahren
Herzlich Willkommen auf der Seite des Familiengerichts!
Das Familiengericht ist zuständig für:
- Ehesachen (Scheidung oder Aufhebung einer Ehe)
- Versorgungsausgleichssachen
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Abstammungssachen (z.B. Feststellung / Anfechtung der Vaterschaft)
- Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vormundschaften)
Bitte beachten Sie hierzu den unten angefügten Leitfaden zu den Kindschaftssachen. - Anträge auf Gewaltschutz
- Adoptionen
- Lebenspartnerschaftssachen
- sonstige Familiensachen (z.B. aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche)
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Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.