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Amtsgericht Erlangen

Bürgerservice (ehem. Rechtsantragstelle)

Mit dem Rückumzug aus der Schubertstraße wurde die Rechtsantragstelle (Servicepoint) erweitert und hat neben modern ausgestatteten Räumen einen neuen Namen erhalten, "Bürgerservice".

Hier können Auskünfte zu gerichtlichen Schreiben gegeben oder Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Die Voraussetzungen für die Einsicht ins Grundbuchamt können Sie hier ersehen
Er ist weiterhin bei der Aufnahme bestimmter Anträge, wie Klagen, Klageerwiderungen oder Vollstreckungsschutzanträgen behilflich.

Auch haben Bürger die Möglichkeit, sich in rechtlichen Angelegenheiten allgemein zu informieren.
Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt (siehe hierzu auch: Beratungshilfe).

Sollten Sie einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (z.B. Kontaktverbot, Wohnungszuweisung) stellen wollen, finden Sie unten einen Link zu unserem Formularcenter, mit denen Sie diesen Antrag vorbereiten können.


Gemäß § 21e Abs. 9 GVG kann die jeweils aktuelle richterliche Geschäftsverteilung im Bürgerservice eingesehen werden.


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
sowie Donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

oder nach Vereinbarung 

Zimmer 0.02a im Foyer des Amtsgerichts

Da der Bürgerservice hauptsächlich für persönliche Vorsprachen erreichbar sein und hier die Wartezeit möglichst kurz gehalten werden soll, ist der Bürgerservice nur über die Vermittlung erreichbar:
09131 / 782 - 01 (über Vermittlung)

Formulare

Alle verfügbaren Formulare und Anträge finden Sie in unserem Formularcenter.


Verfahrensübersicht