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Amtsgericht Erlangen

Zwangsvollstreckung

Beim Amtsgericht -Vollstreckungsgericht- wird die Vollstreckung in Forderungen (z.B. Lohn- oder Kontopfändung) bearbeitet. 

Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen sind hingegen die Gerichtsvollzieher zuständig. (Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also in Grundstücke: siehe "Verfahren bei anderen Gerichten")

Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


Für Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss herrscht Formularzwang. Alle verfügbaren Formulare und Anträge finden Sie in unserem Formularcenter.


Erreichbarkeit der Serviceeinheit für Forderungspfändungen:

Telefon: 09131/782-421

Fax: 09131/782-420

Verfahrensübersicht